Zeitschrift kündigen: Wie kündige ich mein Zeitschriftenabo?
Du hast entschieden, dich von deinem laufenden Zeitschriftenabo zu trennen? aboalarm verrät dir, was du beachten musst, wenn du deine Zeitschrift kündigen willst.
Inhaltsübersicht
Ob das klassische Heft im Briefkasten oder die elektronische Zeitschrift: wir alle haben schon mal eine Fachzeitschrift abonniert. Aber wie kannst du das Zeitschriftenabonnement wieder kündigen? Welche Fallen gibt es und was verrät dir dein Vertrag über die Kündigungsbedingungen? Mit ein bisschen Hintergrundwissen und einfachen Grundregeln jetzt dein Zeitschriftenabo kündigen.
Elektronische Zeitschrift oder Printmedium? Das sind die Unterschiede!
\Seit dem Zeitalter des Internets hat sich auch in der Nachrichtenbranche viel verändert. Zwar gibt es immer noch die klassischen Printmedien, aber das Angebot großer, sowie kleiner Verlage weitet sich immer mehr aus. Am deutlichsten sichtbar wird das bei den Online-Abonnements sogenannter ePaper.
Aber was genau unterscheidet eine elektronische Zeitschrift von dem Printmedium? Ob für dich ein Print- oder Onlineabo interessant ist, hängt von deinen Bedürfnissen ab. Oft bieten die Verlage auch sogenannte Kombiabonnements an, die es dir zusätzlich ermöglichen exklusive Online-Inhalte zu lesen und zu kommentieren. Ändern sich die Vertragsbedingungen je nach Medium?
In der Regel bleiben die wichtigsten Punkte der AGB unverändert. Lediglich einzelne Vertragsbedingungen müssen an das Medium angepasst werden, beispielsweise die Lieferweise oder die Widerrufskonditionen. Denn einen Vorteil hat das Onlinezeitschriftenabo: Widerrufst du den Vertrag innerhalb der Frist, muss die Ware zurückgesendet oder Wertersatz geleistet werden. Da dies bei Onlineabonnements nicht möglich ist, wird der Zugriff im Normalfall einfach mit sofortiger Wirkung gesperrt.
Das Probeabo: Was du unbedingt beachten solltest!
Beinahe alle Medienverlage bieten Probeabonnements an. Für einen kurzen und befristeten Zeitraum kannst du die Zeitschriften kostenlos oder vergünstigt testen. Aber Vorsicht: Vor dem Abschluss eines Probeabonnements sollten du dir im Klaren über die Kündigungsbedingungen sein. Selten läuft es nämlich einfach aus, sondern geht automatisch in ein reguläres Abo über – und das kann teuer werden.
Mehr zur strategischen Kündigung auf aboalarm.de/kuendigen-lohnt-sich.
Vorsicht bei Vertragsschluss mit einer Vermittleragentur
Die PVZ Pressevertriebszentrale ist Deutschlands größter verlagsunabhängiger Dienstleister für Abonnementverwaltungen. Bei der PVZ selbst kann man keine Abo-Bestellungen beantragen. Auf der Website heißt es: „Bestellungen sind nur über die Auftraggeberunternehmen der PVZ möglich.“ Wer sich dahinter verbirgt? Alle kennen sie und nur wenige wissen es. Beim Verlassen von Hauptbahnhöfen oder U-Bahn-Stationen stehen sie, besagte Auftraggeberunternehmen, die mit einer Zeitschrift vor deinem Gesicht wedeln und dir das Probeabo schmackhaft machen wollen.
PVZ, Zeitschriftenverlag, Auftraggeberunternehmen... – da kann es schnell zu Verwirrungen kommen. Wer wofür verantwortlich ist, erklärt die Infografik.
Kündigungsfrist Zeitschrift
Welchen Zeitschrift möchtest du kündigen?
Jetzt Anbieter kündigenIn den meisten Fällen ist die Kündigung eines Zeitschriftenabos jederzeit, nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums, möglich. Aber Vorsicht! Ein Abonnement wird nach Ablauf des Bezugszeitraums oft automatisch verlängert. Diese automatische Verlängerung kann, je nach abgeschlossenem Vertrag, zwischen einem und zwölf Monaten liegen. Den genauen Verpflichtungszeitraum und die Kündigungsfrist für dein Abo findest du im Vertrag bzw. den AGB. Solltest du dir nicht sicher sein, wie lange dein Zeitschriftenabo läuft und wann du die Kündigung vornehmen kannst, ist die gesetzliche Bestimmung aus dem BGB § 309 Nr. 9 ein guter Anhaltspunkt. Du darfst als Abonnent nicht länger als zwei Jahre an den Abovertrag gebunden werden. Solltest du nicht fristgerecht gekündigt haben und sich dein Zeitschriftenabo somit stillschweigend verlängern, darf die Laufzeit des automatisch verlängerten Vertrags ein Jahr nicht überschreiten!
Aktualisiert: 1. Oktober 2023
Autor: Elena Petznik