DPV kündigen
Möchtest du dein Zeitschriftenabonnement beim Deutschen Pressevertrieb kündigen, widerrufen oder erfahren, was in der Zeit passiert, in der du im Urlaub bist, kannst du hier nachlesen!
Alle Möglichkeiten zum Thema DPV kündigen oder widerrufen von aboalarm zusammengefasst.
Abonnements verwalten
Um zu erfahren, wie es eigentlich gerade um deine Abonnements steht, kannst du dich auf der Seite des Serviceportals des Deutschen Pressevertriebs einloggen. Dafür wählst du das Cover deiner abonnierten Zeitschrift aus und findest dann sowohl eine Registrierungs-, als auch eine Anmeldemaske unten auf der Seite.
Im Urlaub DPV kündigen?
Fährst du in den Urlaub musst du deine Abonnements nicht kündigen. Damit du deine Leistungen voll ausschöpfen kannst, bietet der Deutsche Pressevertrieb den sogenannten „ Urlaubservice “ an. Im Rahmen dessen kannst du deinen Urlaub einfach mindestens zwei Wochen – abhängig vom jeweiligen Abonnement – vorher anmelden. Dann werden dir deine Abonnements von nun an an deine Urlaubsadresse gesendet. Der Urlaubsservice innerhalb von Deutschland, Österreich und Schweiz ist kostenlos.
Um Genaueres wie Vorlaufzeit oder Kosten in deinem individuellen Fall über den „Urlaubsservice“ zu erfahren, melde dich telefonisch unter der 040 5555 7809 oder kundenservice@dpv.de.
DPV widerrufen
Um zu widerrufen musst du dich innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der letzten erhaltenen Lieferung entweder telefonisch unter der 040 2103 1604 8 , per Mail unter kundenservice@dpv.de oder postalisch an die unten genannte Adresse wenden.
Dafür kannst du entweder das angebotene Musterformular von DPV selbst verwenden oder mit aboalarm widerrufen.
Kündigungscheck
Obwohl all diese Funktionen relativ einfach von statten gehen, muss man die Übersichtlichkeit bemängeln. Allgemeine Geschäftsbedingungen im herkömmlichen Sinne sind unauffindbar, sucht man gezielt danach stößt man am untersten Rand des Kundenportals auf „Nutzerbedingungen“. Jedoch gibt es dort auch keine Klausel, die die Kündigung betrifft. Dieses Thema wird, separat von den Widerrufsregeln, in den Frequently Asked Questions geklärt – aber erst wenn man das Schlagwort „Kündigung“ eingibt. Die Kundenfreundlichkeit lässt in dieser Hinsicht also zu wünschen übrig, denn was bringen einfache Prozesse, wenn man sich alle Informationen dafür einzeln per Suchmaschine erschließen muss?
Ganz ohne Stress geht’s per aboalarm.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!