TV Hören und Sehen kündigen- Alles auf einen Blick!
Inhaltsübersicht
Die Programmzeitschrift TV Hören und Sehen wird von der Bauer Media Group einmal wöchentlich herausgegeben und informiert ihre Leser über das aktuelle Fernsehprogramm. Mit Netflix und Co. gibt es aber mittlerweile spannende Alternativen zum herkömmlichen Fernsehen! Nutzt du deinen TV nicht, dann benötigst du auch keine Programmzeitschrift mehr. Es ist also höchste Zeit dein TV Hören und Sehen Abo zu kündigen!
Die richtige Kündigungsfrist und –form für dein Abo
Befristete TV Hören und Sehen Abonnements enden automatisch und bedürfen keiner separaten Kündigung. Anders sieht es bei unbefristeten Abos aus, bei diesen richtet sich die Kündigungsfrist nach der vereinbarten Laufzeit.
Für das TV Hören und Sehen Probeabo zahlst du 15,30 Euro und erhältst 13 Ausgaben. Das TV Hören und Sehen Probeabo muss spätestens nach der 8. Ausgabe per Brief, Fax oder E-Mail gekündigt werden. Nach der automatischen Verlängerung kann die Zeitschrift zur nächsten Ausgabe abbestellt werden.
Neben dem Probeabo kannst du auch zwischen einem 6-monatigen oder 12-monatigen TV Hören und Sehen Abo wählen. Die Kündigungsfrist beträgt maximal 3 Monate zum Laufzeitende. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kannst du jederzeit zur nächsten Ausgabe von TV Hören und Sehen kündigen.
Das TV Hören und Sehen Flexiabo kann jederzeit zum nächsten Heft beendet werden! Es gibt keine Mindestlaufzeit und der Vertrag endet erst mit einer ordentlichen Kündigung.
Gibt es später Probleme oder Missverständnisse kannst du deine Kündigung jederzeit belegen. Bei Fragen und Problemen rund um deine TV Hören und Sehen Kündigung steht dir natürlich auch immer der erfahrene aboalarm Kunden-Support mit Rat und Tat zur Seite!
TV Hören und Sehen erfolgreich widerrufen
Schließt du einen TV Hören und Sehen Vertrag online oder am Telefon ab, so handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft! Damit hast du 14 Tage Zeit um dein Abo ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
TV Hören und Sehen: Adressänderung richtig mitteilen
Ziehst du um oder ändert sich deine Adresse nur wegen deines Urlaubs, aber du willst trotzdem nicht auf die aktuelle TV Hören und Sehen Ausgabe verzichten? Dann nutze einfach das Kontaktformular bei Umzug oder für Urlaubsservice. Alternativ kannst du dich auch telefonisch (01806 - 31 39 39) montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr oder per E-Mail an den Kunden-Support der Bauer Media Group wenden.
TV Hören und Sehen Adresse
Bauer Vertriebs KGTV Hören und Sehen Aboservice
Postanschrift
20078 - Hamburg
Deutschland
E-Mail: kundenservice@bauermedia.com
Fax: 040 3019-8123
Hotline: 040 32 90 16 16
Achtung: (Mo.-Fr. 8-20 Uhr; Sa. 9-14 Uhr)
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!