Monatsblick kündigen: So kommst du aus der Abofalle wieder raus!
Inhaltsübersicht
Mit einer Telefonverkaufsmasche verkauft die Praevalidus AG die Schweizer Zeitschrift „Monatsblick“ für 60 Euro im Monat. Wir zeigen dir, wie du die Lifestyle Zeitschrift Monatsblick kündigen kannst.
Vermehrt ist im Internet von einer neuen Abofalle zu lesen: Die Praevalidus AG bedrängt Menschen am Telefon und schwatzt ihnen das Zeitschriften-Abonnement „Monatsblick“ auf. Jetzt fragen sich immer mehr Internetnutzer in Frageportalen wie gutefrage.net , wie sie aus dem Abo wieder raus kommen. Wir wollen euch natürlich helfen!
Abofalle Monatsblick: Das verbirgt sich hinter den Anrufen
Unter dem Vorwand, ein Gewinnspiel gewonnen zu haben , ruft die Schweizer Verlagsfirma Monatsblick bei dir auf dem Festnetz oder Handy an. Im Laufe des Gesprächs wird dir aber kein Gewinn versprochen, sondern ein monatliches Abonnement der Lifestyle-Zeitschrift Monatsblick im Wert von 60 Euro aufgeschwatzt! Soll das etwa der vermeintliche Gewinn sein? Nein, denn einen Gewinn gibt es überhaupt nicht.
Wer sich dahinter verbirgt:
Die Zeitschrift Monatsblick gehört als eingetragene Marke zur Praevalidus AG mit Sitz im Schweizer Zug und in Hamburg. Das heißt, dass dein Ansprechpartner und Kundenservice in erster Linie die Praevalidus AG, und nicht Monatsblick direkt ist.
Interessant ist vor allem auch, dass der Internetauftritt der Lifestyle-Zeitschrift Monatsblick, normalerweise erreichbar unter monatsblick.ch, zur Zeit nicht verfügbar ist. Internetportalen zufolge, wie beispielsweise auf antispam-ev.de, schreiben Verbraucher darüber, dass die Internetseite monatsblick.ch sowieso über kein rechtskonformes Impressum verfügte und keine Kündigungsinformationen bereitstellte.
Monatsblick widerrufen: Mache fristgerecht von deinem Widerrufsrecht Gebrauch
Ist es dir trotzdem passiert, dass du deine Kontodaten preisgegeben hast, dann reagiere schnell, denn das Recht ist auf deiner Seite! Im BGB §355 heißt es, dass Verträge, die als Haustür- oder Fernabsatzgeschäft, sprich im Internet oder am Telefon, abgeschlossen wurden, binnen 14 Tagen und ohne Angaben von Gründen widerrufen werden können.
Gute Nachrichten für dich : Da es vereinzelt vorgekommen ist, dass Abonneneten nach Vertragsschluss keine Unterlagen zugesendet bekommen haben – und dementsprechend auch keine Widerrufsbelehrung – kannst du von deinem Sonderrecht Gebrauch machen:
Monatsblick kündigen: Notiere dir deine Kundennummer
Wenn du einen Vertrag mit der Praevalidus AG abgeschlossen hast und die Widerrufsfrist abgelaufen ist, solltest du deinen Vertrag mit Monatsblick kündigen, und zwar so schnell wie möglich.
Wichtig: Dafür benötigst du deine Vertrags- oder Kundennummer.
Die Kündigung sendest du dann am Besten per Brief mit Einschreiben an die Praevalidus AG oder du verwendest gleich unseren Kündigungsservice:
Mit einem Klick auf den obigen Banner, gelangst du zu unserem vorgefertigten und anwaltlich geprüften Kündigungsschreiben. Trage lediglich deine Kundennummer ein und spare dir so das nervenaufreibende Formulieren eines rechtsgültigen Kündigungsschreibens. Im Anschluss kannst du die fertige Kündigung ebenfalls direkt über unseren Service an Monatsblick schicken und erhältst den Versandnachweis direkt per E-Mail. Dieser dient dir als Nachweis über den erfolgreichen Versand deiner Kündigung bei Problemen.
In der Regel ist die Kündigung eines Zeitschriftenabos jederzeit, nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums, möglich. Aber Vorsicht! Ein Abonnement wird nach Ablauf des Bezugszeitraums oft automatisch verlängert. Diese automatische Verlängerung kann, je nach abgeschlossenem Vertrag, zwischen einem und zwölf Monaten liegen. Prüfe am besten sofort die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzei in deinen Vertragsunterlafen von Monatsblick.
Doch wie kannst du dich vor telefonischen Verträgen schützen?
Telefonische Abzocke verläuft immer nach demselben Muster: Die Anrufer locken dich zunächst mit einem vermeintlichen Gewinn. Legst du innerhalb der ersten 30 Sekunden nicht auf, hat dich der Anrufer schon meist in seinen Fängen. Denn dann beginnt die Psychologie des Verkaufens. Der Anrufer drängt dich dazu, den Vertrag spontan abzuschließen und setzt dich wahrscheinlich auch noch subtil zeitlich unter Druck: Wenn du das Angebot jetzt nicht annimmst – und deine persönlichen Daten preisgibst – dann verfällt dein Anspruch auf den Gewinn. Solche impulsive Vertragsabschlüsse bereut man im Nachhinein meist sehr schnell. Denn sobald du Zeit zum Nachdenken hast, bemerkst du zumeist, dass du die Zeitschrift überhaupt nicht brauchst und schlimmer noch: Dass sich dahinter überhaupt kein Gewinn verbirgt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!