TV Movie kündigen – mit diesen Tricks und Kniffen klappt die Kündigung!
Inhaltsübersicht
Du möchtest dein Abo der Fernsehzeitschrift TV Movie kündigen? Hier erfährst du Schritt für Schritt, worauf du achten musst und wie du vorgehen musst, um dein Abo schnell und sicher loszuwerden.
Mittlerweile kann das TV-Programm stressfrei im Internet nachgeschlagen werden, ganz ohne Seiten blättern und Zeiten suchen. Wozu also noch das Fernsehprogramm als Magazin bestellen, wenn es doch auch barrierefrei und kostenlos von überall mobil aufgerufen werden kann? Wenn du dich nun von den monatlichen Kosten befreien möchtest, findest du hier alles Wissenswerte, wie du TV Movie kündigen kannst.
TV Movie kündigen – wo hast du dein Abo geschlossen?
Zu allererst solltest du nachschauen, wer dein Vertragspartner ist. Denn das ist nicht immer automatisch der Bauer Verlag, welcher hinter der TV Movie steht. Genauso kann es sein, dass du die Fernsehzeitschrift über einen Abo-Vermittler wie der PVZ, Abo-direkt oder dem Intan Service Plus beziehst. Dann ist auch dieser Abo-Vermittler dein Vertragspartner!
TV Movie Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Wenn du dein Abo direkt beim Bauer Verlag abgeschlossen hast gibt es verschiedene Vertragslaufzeiten.
Vertragslaufzeit deines TV Movie Abonnements
Im Normalfall, hast du eine Mindestlaufzeit von sechs oder 12 Monaten. Wenn du ein Prämienabonnement geschlossen hast, gibt es auch Mindestlaufzeiten bis zu 24 Monaten. Hast du dich für ein Flexiabo entschieden, kannst du jederzeit zur nächsten Ausgabe kündigen, ohne dich an eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist halten zu müssen. Wenn du nicht fristgerecht kündigst, verlängert sich deine Abonnement automatisch! Bei Laufzeiten ab einem Jahr verlängert sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr. Bei kürzeren Laufzeiten verlängert sich dein Vertrag ebenfalls automatisch, kann dann jedoch, laut AGB, ohne Einhaltung einer Frist zur nächsten erreichbaren Ausgabe gekündigt werden.
Kündigungsfrist
Bei den Abonnements mit einer Mindestlaufzeit ab einem Jahr musst du eine dreimonatige Frist einhalten, wenn du eine Verlängerung verhindern möchtest. Falls du ein Flexiabo geschlossen hast, kannst du, wie bereits beschrieben, jeweils zur nächsten Ausgabe kündigen. Musst dich also an keine Kündigungsfrist halten. Genauso verhält es sich auch mit Verträgen, die eine Laufzeit unter einem Jahr haben. Einen Vertrag mit einer Laufzeit von sechs Monaten kannst du also nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit zur nächsten erreichbaren Ausgabe kündigen.
So kannst du deine Kündigung versenden: Die richtige Kündigungsform
In den AGB des Bauer Verlags wird leider nicht weiter auf die Kündigungsform eingegangen. Der Kundenservice teilte uns aber auf Nachfrage mit, dass die Kündigung der schriftlicher Form eingehen muss. Du kannst deine Kündigung also per Brief oder Fax an den Verlag senden. Des Weiteren teilte der Kundensupport mit, sei eine Kündigung im Service-Portal möglich.
TV Movie kündigen – So musst du vorgehen
Am sichersten und schnellsten kündigst du dein Fernsehzeitschriften-Abo mit der vorgefertigten und anwaltlich geprüften Kündigungsvorlage von aboalarm. Diese enthält ebenfalls bereits die richtige Kündigungsanschrift. Alles was du noch tun musst ist, deine Daten in die Kästchen einzutragen. Aboalarm sendet deine Kündigung direkt an den Anbieter und im Anschluss erhältst du deinen Versandnachweis per E-Mail. Nebenbei profitierst du vom erfahrenen aboalarm-Kundensupport, der dir bei Fragen und Problemen immer zur Seite steht, sowie von der aboalarm Kündigungsgarantie, die für den Großteil der Kündigungen, die über aboalarm versendet werden, gilt. Das vorgefertigte Kündigungsschreiben kannst du natürlich auch ausdrucken und versenden.
TV Movie widerrufen
Wenn du schnell genug dran bist, kannst du deinen Vertrag auch widerrufen, anstatt ihn zu kündigen. Dafür musst du innerhalb der ersten 14 Tage deinen Widerruf schriftlich an den Bauer Verlag senden. Gründe für deinen Widerruf musst du nicht erwähnen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!