Was ist das Telekommunikationsgesetz?
Das Telekommunikationsgesetz wurde im Mai 2021 von der Bundesregierung beschlossen und ist am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten. Die Bestimmungen sollen den Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche fördern und die Rechte von Verbrauchern stärken.
Das neue Gesetz soll unter anderem den flächendeckenden Internetausbau voranbringen, für schnelleres Internet sorgen und eine schnellere Kündigung von Verträgen erleichtern.
Für welche Verträge gilt das Telekommunikationsgesetz?
Das Telekommunikationsgesetz gilt für alle Handy-, Festnetz- und Internetverträge. Es gilt auch rückwirkend für Verträge, die du vor dem 01. Dezember 2021 abgeschlossen hast. Ist deine Mindestlaufzeit beispielsweise im Juli 2021 abgelaufen und dein Vertrag hat sich bis Juli 2022 verlängert, kannst du trotzdem jederzeit monatlich kündigen.
Vertragslaufzeiten und Tarifalternativen Telekommunikationsgesetz
Verträge aus den Bereichen Mobilfunk, Festnetz und Internet dürfen maximal 24 Monate laufen. Jeder Anbieter ist verpflichtet, eine Alternative mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anzubieten. Diese können jedoch teurer als die längeren Varianten sein.
Einmonatige Kündigungsfrist nach Mindestlaufzeit
Die Kündigungsfrist am Ende deiner Mindestlaufzeit beträgt nun einen Monat. Ist deine Mindestvertragslaufzeit vorbei, kannst du jederzeit monatlich kündigen. Verträge dürfen sich nicht mehr automatisch verlängern, dein Anbieter muss dich zudem auf das Ende deiner Laufzeit hinweisen.
Bei einseitiger Vertragsveränderung außerordentlich kündigen
Ändert dein Anbieter deinen Vertrag und sind die Änderungen nicht ausschließlich zu deinem Vorteil oder gesetzlich verpflichtend, kannst du innerhalb von drei Monaten kündigen. Dein Vertrag endet frühestens dann, wenn die Vertragsänderung wirksam werden sollte.
Schnellere Kündigung bei Umzug
Bei einem Umzug hast du nicht automatisch ein Kündigungsrecht. Kann dein Anbieter deine bisherigen vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort jedoch nicht erfüllen, kannst du außerordentlich kündigen. Das war vor dem 01. Dezember auch schon möglich, neu ist allerdings die kürzere Kündigungsfrist von einem Monat (vorher drei Monate).
Bei Störungen oder schlechter Internetverbindung kündigen
Treten bei dir regelmäßig Störungen im Netz auf, kannst du deinen Vertrag ebenfalls außerordentlich beenden. Auch wenn deine Internetgeschwindigkeit kontinuierlich schlechter ist, als dein Anbieter vertraglich zugesagt hat, kannst du kündigen. Eine Kündigungsfrist musst du nicht beachten.
Kündigungsvorlage Telekommunikationsgesetz
Eigentlich müssten alle Anbieter die neuen Laufzeiten und Verbraucherrechte bei Kündigungen ab dem 01. Dezember automatisch berücksichtigen. Wir haben jedoch festgestellt, dass sich nicht alle Anbieter fair verhalten.
Deshalb bieten wir dir eine Telekommunikationsgesetz Kündigungsvorlage, die wir speziell für das neue Gesetz formuliert haben. Du findest die Vorlage oben auf dieser Seite.
Kostenlose Rufnummernmitnahme nach Kündigung
Willst du deine alte Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen, ist das jetzt kostenlos. Weder dein alter Anbieter noch der neue dürfen dir Kosten für die Portierung in Rechnung stellen.
Verzögert sich die Mitnahme deiner Nummer um mehr als einen Arbeitstag, darfst du eine Entschädigung von zehn Euro oder 20 Prozent deines Monatstarifs verlangen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Aktualisiert: 1. Oktober 2023