1. Was ist eine Sonderkündigung?
Bei den meisten Verträgen und Abonnements besitzt du unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht. Eine Sonderkündigung oder außerordentliche Kündigung bedeutet, dass du einen Vertrag vor Ende der Laufzeit und häufig auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden kannst.
Sonderkündigungen sind in der Regel Einzelfallentscheidungen und beruhen bis auf wenige Ausnahmen auf der Kulanz des Anbieters.
Auf dieser Seite informieren wir dich über:
- Besonderheiten des Sonderkündigungsrechts
- Kündigungsfristen bei außerordentlichen Kündigungen
- Zusätzliche Unterlagen, die bei einer Sonderkündigung notwendig sind
1.1 Die Sonderkündigung über aboalarm
Eine Sonderkündigung über aboalarm geht einfach und schnell:
Für jedes Anliegen findest du auf unserer Seite eine anwaltlich geprüfte Vorlage für deine Sonderkündigung. Wähle den Grund für deine außerordentliche Kündigung aus und gib den Anbieter in die Suche ein. Ergänze diese mit deinen persönlichen Daten und lade die nötigen Dokumente hoch. Versende deine fertige Sonderkündigung anschließend über uns direkt an deinen Anbieter.
2. Kündigungsschreiben Telekommunikationsgesetz
2.1 Was ist das Telekommunikationsgesetz?
Das Telekommunikationsgesetz wurde im Mai 2021 von der Bundesregierung beschlossen und ist am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten. Die Bestimmungen sollen den Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche fördern und die Rechte von Verbrauchern stärken.
Das neue Gesetz soll unter anderem den flächendeckenden Internetausbau voranbringen, für schnelleres Internet sorgen und eine schnellere Kündigung von Verträgen erleichtern.
Diese neuen Kündigungsmöglichkeiten bietet dir das Gesetz:
- Nach der Mindestvertragslaufzeit kündigen
- Kündigung bei Änderung des Vertrags durch den Anbieter
- Kürzere Kündigungsfrist bei einem Umzug
- Kürzere Kündigungsfrist bei einem Umzug
- Bei regelmäßigen Störungen oder kontinuierlich schlechter Internetverbindung außerordentlich kündigen
2.2 Für welche Verträge gilt das Telekommunikationsgesetz?
Das Telekommunikationsgesetz gilt für alle Handy-, Festnetz- und Internetverträge. Es gilt auch rückwirkend für Verträge, die du vor dem 01. Dezember 2021 abgeschlossen hast. Ist deine Mindestlaufzeit beispielsweise im Juli 2021 abgelaufen und dein Vertrag hat sich bis Juli 2022 verlängert, kannst du trotzdem jederzeit monatlich kündigen.
2.3 Vertragslaufzeiten und Tarifalternativen
Verträge aus den Bereichen Mobilfunk, Festnetz und Internet dürfen maximal 24 Monate laufen. Jeder Anbieter ist verpflichtet, eine Alternative mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anzubieten. Diese können jedoch teurer als die längeren Varianten sein.
2.3.1 Einmonatige Kündigungsfrist nach Mindestlaufzeit
Ändert dein Anbieter deinen Vertrag und sind die Änderungen nicht ausschließlich zu deinem Vorteil oder gesetzlich verpflichtend, kannst du innerhalb von drei Monaten kündigen. Dein Vertrag endet frühestens dann, wenn die Vertragsänderung wirksam werden sollte.
2.3.3 Schnellere Kündigung bei Umzug
Bei einem Umzug hast du nicht automatisch ein Kündigungsrecht. Kann dein Anbieter deine bisherigen vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort jedoch nicht erfüllen, kannst du außerordentlich kündigen. Das war vor dem 01. Dezember 2021 auch schon möglich, neu ist allerdings die kürzere Kündigungsfrist von einem Monat (vorher drei Monate).
2.3.4 Bei Störungen oder schlechter Internetverbindung kündigen
Treten bei dir regelmäßig Störungen im Netz auf, kannst du deinen Vertrag ebenfalls außerordentlich beenden. Auch wenn deine Internetgeschwindigkeit kontinuierlich schlechter ist, als dein Anbieter vertraglich zugesagt hat, kannst du kündigen. Eine Kündigungsfrist musst du nicht beachten.
Möchtest du trotz schlechtem Internet nicht sofort kündigen, kannst du seit Dezember 2021 auch eine Minderung deiner monatlichen Kosten verlangen. Kommt beispielsweise nur die Hälfte der vereinbarten Megabits pro Sekunde an, musst du auch nur die Hälfte deines Monatstarifs bezahlen. Die Abweichungen musst du mit mehreren Messungen zu unterschiedlichen Tageszeiten nachweisen.
2.4 Telekommunikationsgesetz Kündigungsschreiben formulieren
Da das Telekommunikationsgesetz bereits in Kraft getreten ist, müssen Anbieter jede Kündigung ab 01. Dezember 2021 bereits entsprechend der neuen Regelung bearbeiten. Deshalb musst du auf keine besondere Formulierung bei deinem Kündigungsschreiben Telekommunikationsgesetz achten.
2.5 Kostenlose Rufnummernmitnahme nach Kündigung
Willst du deine alte Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen, ist das jetzt kostenlos. Weder dein alter Anbieter noch der neue dürfen dir Kosten für die Portierung in Rechnung stellen
Verzögert sich die Mitnahme deiner Nummer um mehr als einen Arbeitstag, darfst du eine Entschädigung von zehn Euro oder 20 Prozent deines Monatstarifs verlangen.
3. Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Erhöht dein Anbieter seine Preise, ohne gleichzeitig die Leistung zu verbessern, steht dir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall kannst du vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kündigen.
Für folgende Vertragsarten gelten gesetzliche Regelungen in Bezug auf eine Sonderkündigung bei Preiserhöhung:
- Kfz-Versicherung
- Krankenversicherung
- Strom- und Gasvertrag
- Mietvertrag
- Bankkonto
- DSL-Vertrag
- Handyvertrag
3.1 Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung bei Preiserhöhung
Du besitzt ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine Kfz-Versicherung die Beitragssumme erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu verbessern. Dies gilt auch dann, wenn deine Kfz-Versicherung die Leistungen bei gleichbleibendem Preis einschränkt.
3.2 Sonderkündigungsrecht Krankenkasse bei Preiserhöhung
Für den Fall, dass deine gesetzliche oder private Krankenkasse die Beiträge erhöht, greift das Sonderkündigungsrecht. Sollte deine Krankenkasse eine angekündigte Prämienreduzierung oder -rücknahme vornehmen, kannst du ebenfalls außerordentlich kündigen.
3.3 Sonderkündigungsrecht Strom und Gas bei Preiserhöhung
Bei Preiserhöhungen für Strom und Gas hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst deinen Vertrag vorzeitig beenden.
3.4 Sonderkündigungsrecht Mietvertrag bei Preiserhöhung und Modernisierung
Im Falle einer Mieterhöhung oder einer umfangreichen und langwierigen Modernisierung hast du ein Sonderkündigungsrecht.
3.5 Sonderkündigungsrecht Bank bei Preiserhöhung
Wenn deine Bank die Preise erhöht, muss sie dich mindestens zwei Monate vor der Erhöhung in Kenntnis setzen.
3.6 Sonderkündigungsrecht DSL bei Preiserhöhung
Erhöht dein DSL-Anbieter die Preise, erweitert aber gleichzeitig nicht den Leistungsumfang, entsteht für dich ein Sonderkündigungsrecht.
3.7 Sonderkündigungsrecht Handyvertrag bei Preiserhöhung
Während der Mindestlaufzeit deines Handyvertrags muss sich dein Anbieter an die vereinbarten Leistungen und Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses halten. Erhöht er trotzdem die Preise, besitzt du ein Sonderkündigungsrecht und kannst den Vertrag vorzeitig beenden. Nach der vereinbarten Mindestlaufzeit werden Handytarife häufig automatisch teurer. Oftmals haben die Anbieter diese Preiserhöhung in deinem Vertrag vermerkt. Ist das der Fall, kannst du nur innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen.
Um die genauen Kündigungsbedingungen einzusehen, die bei deinem Vertrag gelten, wirf am besten einen Blick in die AGB deines Anbieters. Auch bei vielen anderen Vertragsarten steht dir bei einer Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Nutze dafür unsere vorformulierte und anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage für Sonderkündigungen.
4. Sonderkündigungsrecht bei Preissenkung
Obwohl sich eine Preissenkung erstmal gut anhört, kann es sein, dass du weiterhin mehr bezahlst als bei einem anderen Anbieter. Solltest du also immer noch in einem vergleichsweise teuren Vertrag stecken, dann nutze die Preissenkung als Chance, deine Sonderkündigung auszusprechen!
Wenn ein Schreiben Anbieters ankommt, schau immer genau hin. Dein Anbieter muss dich in der Regel sechs Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung schriftlich informieren. Zudem muss dein Anbieter dich in seiner Mitteilung auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ab dem Zeitpunkt, an dem du die Mitteilung erhältst, beginnt die zweiwöchige Kündigungsfrist.
Im Fall einer Sonderkündigung bzw. außerordentlichen Kündigung solltest du deinen Vertrag selbst kündigen. Überlasse das besser nicht deinem neuen Anbieter. Stattdessen solltest du deine Kündigung selbst abschicken. Du kannst sonst nicht sicher sein, dass dein alter Anbieter deine Kündigung innerhalb der kurzen Frist des Sonderkündigungsrechts erhält und akzeptiert!
5. Sonderkündigung bei Umzug
Wenn du umziehst, hast du bei einigen Verträgen die Möglichkeit einer Sonderkündigung.
5.1 Festnetz-Telefonanschluss bei einem Umzug: Sonderkündigung möglich
Für den Vertrag deines Telefonanschlusses gibt es mehrere Lösungen. Hier geht es vor allem darum, wo sich dein neuer Wohnsitz im Vergleich zum jetzigen Wohnort befindet. Deinen neuen Wohnort solltest du deinem Festnetz-Anbieter unter Nennung des Umzugsdatums mitteilen. Liegt dieser innerhalb deines bisherigen Vorwahlbezirks, kannst du deine Telefonnummer sogar mitnehmen. Die Bearbeitungszeit für diesen Vorgang kann mitunter bis zu sechs Wochen dauern, erkundige dich also am besten frühzeitig.
5.2 Gas, Wasser und Strom: Vor dem Umzug regulär kündigen
Vor dem Umzug müssen die Gas-, Wasser- und Stromverträge deines alten Wohnsitzes gekündigt werden. Beachte hierbei, dass bei der Kündigung die aktuellen Verbrauchszahlen vermerkt werden sollten. Diese sind oft zum Kündigungszeitpunkt noch nicht komplett ausgewertet, aus diesem Grund wird die Abrechnung meist erst nachträglich vollzogen.
5.3 Bildung eines gemeinsamen Haushalts: Versicherungen zusammenlegen, einzelne Policen sonderkündigen
Beim gemeinsamen Haushalt, zum Beispiel unter Lebenspartnern oder nach einer Hochzeit, können bzw. sollten einige Versicherungen zusammengelegt werden.
Versicherungen, die zusammengelegt werden können:
- Kfz-Versicherung
- Privat-Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Ist eine Zusammenlegung nicht möglich, da es sich ausdrücklich um Single-Policen handelt, hast du gegebenenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Im Anschluss hast du die Möglichkeit, eine Partnerversicherung abzuschließen. Setze dich für mehr Informationen hierzu am besten mit deiner Versicherung in Verbindung und lass dich dort umfassend beraten.
5.4 Ist der Rundfunkbeitrag (GEZ) kündbar?
Der Rundfunkbeitrag, früher GEZ-Beitrag, wird mittlerweile pro Wohnung berechnet. Eine Sonderkündigung dieses Beitrages und somit die Abmeldung des Rundfunkbeitrags für eine Wohnung ist nur unter folgenden Umständen möglich:
- beim Tod des Beitragszahlers
- beim Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft
- beim Umzug in Pflegeeinrichtungen oder dauerhaft ins Ausland
- bei Aufgabe einer der eigenen Wohnungen
- beim Umzug zu jemandem, der bereits den Beitrag zahlt
Ziehst du zum Beispiel in eine WG, ist unabhängig von der Anzahl der Mitbewohner nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Nur ein Mitbewohner benötigt also ein Beitragskonto, alle anderen können abgemeldet werden.
5.5 Verträge, die du im Falle eines Umzugs sonderkündigen kannst:
- Strom, Gas, Wasser
- Telefon und Internet
- Handyvertrag
- Hausratversicherung
- Vereine und Fitnessstudio
- Kita
6. Sonderkündigung bei Sterbefall
Der Tod eines Angehörigen bringt oftmals viele Fragen und Probleme mit sich, auch in Bezug auf Abos und Verträge. Denn mit dem Ableben eines Menschen gehen sämtliche Verträge auf die Erben über.
Lediglich höchstpersönliche Rechtsgeschäfte erlöschen mit dem Tod. Dies sind Vertragsverhältnisse, bei denen nur der Verstorbene persönlich die Leistung erbringen kann: beispielsweise der Arbeitsvertrag, Vereinsmitgliedschaften, der Pflegevertrag, die Krankenversicherung oder auch der Ehevertrag.
Alle anderen Verträge und Abonnements bestehen über den Tod hinaus. Sie gehen auf die Erben über und müssen explizit gekündigt werden. Dazu zählen Handy- und Telefonverträge, Zeitschriftenabos, Fitnessstudioverträge, Pay-TV-Abos sowie Versicherungen und Bankkonten.
6.1 Benötigte Unterlagen für eine Kündigung bei Todesfall
Um einen Vertrag oder das Abo eines Verstorbenen zu kündigen, benötigst du folgende Unterlagen:
- Sterbeurkunde im Original oder als Kopie
- Adresse des Verstorbenen
- Erbschein, um dich als Erben auszuweisen
- Versicherungsschein im Original oder als Kopie (einige Versicherungen verlangen das Original)
6.2 Sonderkündigungsrecht Mietvertrag bei Todesfall
Verstirbt ein Mieter, greift das gesetzliche Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls können sowohl der Erbe als auch der Vermieter unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist den Mietvertrag kündigen.
Damit die Kündigung rechtswirksam ist, müssen alle Erben bzw. eintrittsberechtigten Personen die Kündigung des Mietvertrags unterschreiben.
6.3 Sonderkündigung Strom- und Gasvertrag bei Todesfall
Führst du die Wohnung des Verstorbenen nicht weiter, kannst du den Strom- oder Gasvertrag vorzeitig beenden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Füge dem Kündigungsschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde bei und gib eine Adresse an, an die der Energieversorger die Abschlussrechnung schicken soll.
6.4 Besonderheit bei Bankkonten bei Todesfall
Banken wandeln das Bankkonto im Todesfall automatisch in ein Nachlasskonto um. Das Konto wird gesperrt, bis dem Erben ein wirksamer Erbschein vorliegt oder ein Hinterbliebener mit Bankvollmacht erscheint.
Alle Daueraufträge des Nachlasskontos werden weiterhin ausgeführt. Der Bevollmächtigte oder Erbe mit Erbschein kann das Konto weiterführen oder auflösen.
6.5 Sonderkündigungsrecht Versicherung bei Todesfall
Bei Versicherungen sind die Kündigungsfristen nach Kenntnis des Sterbefalls häufig sehr knapp. Hier solltest du schnell handeln, sonst kann die Versicherung die Leistung weiter abziehen oder sogar verweigern.
Innerhalb dieser Fristen sollte der Erbe die Versicherungen kontaktieren:
- Unfallversicherung: innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis
- Lebensversicherung: innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Kenntnis
- Krankenversicherung: endet automatisch mit dem Tod
- Privathaftpflichtversicherung: endet automatisch mit dem Tod
6.6 GEZ kündigen bei Sterbefall
Bei einem Todesfall muss der Erbe den Verstorbenen von der GEZ bzw. den Rundfunkgebühren abmelden. Hierfür ist eine Kopie der Sterbeurkunde notwendig.
Die Abmeldung solltest du so schnell wie möglich vornehmen: Denn sie ist erst ab dem nächsten vollen Monat gültig, nachdem die Rundfunkanstalt die Mitteilung erhalten hat.
6.7 Handy-, DSL- und Telefonvertrag bei Todesfall auf Kulanz kündigen
Für Mobilfunk-, DSL- und Festnetzverträge gibt es keine gesetzlichen Regelungen bei einem Todesfall. In der Regel musst du dich als Erbe an die vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen halten.
Die meisten Anbieter zeigen sich jedoch kulant, wenn du den Vertrag des Verstorbenen vorzeitig beenden möchtest. Lege der Kündigung des Handy- oder Telefonanbieters eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
6.8 Kündigung im Sterbefall über aboalarm
Schnell und sicher kündigst du bei einem Todesfall über aboalarm. Trage den Anbieter in der Suche ein und wähle als Kündigungsgrund “Kündigung im Sterbefall”. Ergänze deine und die persönlichen Daten des Verstorbenen in unserer anwaltlich geprüften Kündigungsvorlage und füge die nötigen Dokumente, wie die Sterbeurkunde, bei. Anschließend kannst du die Kündigung direkt über aboalarm versenden. Mit der Versandbestätigung besitzt du einen Nachweis über den fristgerechten Versand deiner Kündigung.
7. Sonderkündigung im Schadensfall
Wie kann ich im Schadensfall meine Versicherung kündigen?
Wir informieren dich über Besonderheiten des Sonderkündigungsrechts bei einem Schadensfall:
- Kündigung durch den Versicherer
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- Kündigungsfristen bei außerordentlichen Kündigungen
- Zusätzliche Unterlagen, die bei einer Sonderkündigung notwendig sind
7.1 Kündigungsmöglichkeiten nach einem Schadensfall
Nach einem Schadensfall gibt es zwei Möglichkeiten einer Sonderkündigung:
- Entweder du als Versicherungsnehmer kündigst deinen Vertrag bei der entsprechenden Versicherung
- Oder deine Versicherung kündigt dir den Vertrag vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit
7.1.2 Kündigung des Versicherungsnehmers
Tritt ein Schaden ein, reguliert die Versicherung diesen Schaden in der Regel. Falls du mit der Leistung deiner Versicherung bei der Schadensregulierung nicht zufrieden bist, hast du die Möglichkeit, deine Versicherung innerhalb eines Monats zu kündigen. Du erhältst dennoch die Leistung, auch wenn du die Kündigung aussprichst.
7.1.3 Kündigung seitens der Versicherung
Auch deine Versicherung hat das Recht, nach der Schadensregulierung innerhalb eines Monats die Kündigung zu erwirken. Auch hier gilt, dass die Versicherung natürlich noch den gemeldeten Schaden regulieren muss.
Angenommen du hast die Leistungen deiner Versicherung bereits mehrfach in Anspruch nehmen müssen und die Versicherung möchte dich nicht mehr zu deinen ursprünglich vereinbarten Konditionen versichern. Dann wird sie dir zu hoher Wahrscheinlichkeit den bestehenden Vertrag nach einem Schadensfall kündigen. Danach ist es durchaus möglich, dass deine Versicherung dir einen neuen Vertrag anbietet, jedoch zu geänderten Konditionen.
7.2 Folgende Versicherungsarten können im Schadensfall vorzeitig gekündigt werden:
Vom Versicherungsnehmer:
- Unfallversicherung
- Kfz-Versicherung
- Wohngebäude-Versicherung
- Hausratversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Vom Versicherer:
- Unfallversicherung
- Kfz-Versicherung
- Wohngebäude-Versicherung
- Hausratversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Der Erfolg von Sonderkündigungen beruht oftmals auf Einzelfallentscheidungen, die häufig auf Kulanz des Anbieters basieren.