Kfz-Versicherung kündigen: Einfach und schnell erledigt
Was musst du beachten, wenn du deine Kfz-Versicherung kündigen möchtest? Wie formulierst du ein rechtssicheres Kündigungsschreiben und was hat es mit dem Stichtag am 30. November auf sich?
Inhaltsübersicht
Kfz-Versicherung kündigen: Beachte deine Kündigungsfrist
In der Regel kannst du deine Kfz-Versicherung kündigen, wenn du eine Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres einhältst. Normalerweise entspricht das Versicherungsjahr dabei auch dem Kalenderjahr, weswegen für die meisten Nutzer der 30. November als Stichtag für die fristgerechte Kfz-Versicherungs-Kündigung gilt.
Die richtige Form bei deiner Kfz-Versicherung Kündigung
Auf welchem Weg du deine Kündigung am besten an deine Versicherung schickst, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt. Bist du unsicher, wähle am besten ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit Sendeprotokoll. So hast du auf jeden Fall einen Nachweis darüber, dass deine Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist.
Sonderkündigungsrecht für Kfz-Versicherung – nur in bestimmten Fällen
In bestimmten Fällen kannst du deine Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen. Damit die Sonderkündigung wirksam ist, braucht es einen besonderen Grund. Welche Gründe eine Sonderkündigung rechtfertigen liest du hier:
1. Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung:
Erhöht dein Kfz-Versicherer den monatlichen Beitrag, kannst du mit einer Frist von einem Monat nach der Benachrichtigung über die Erhöhung kündigen. Achtung: dies gilt nicht bei einer Erhöhung wegen eines Schadenfalls.
2. Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall
Nach einem Schadensfall, den die Versicherung reguliert hat, haben sowohl du selbst als auch dein Versicherer das Recht, den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat außerordentlich zu kündigen.
3. Außerordentlich kündigen bei Verkauf des Fahrzeugs
Verkaufst du dein Auto, so hast du kein Recht, die Autoversicherung zu kündigen. Denn die Versicherung ist praktisch an das Fahrzeug gebunden und geht demnach auf den neuen Halter über. Erst wenn dieser einen neuen Versicherungsvertrag vorlegt, kann er die alte Kfz-Versicherung kündigen.
4. Sonderkündigung wegen Änderung der Regionalklasse
Ändert sich die Regionalklasse an deinem Wohnort und erhöht sich somit der Beitrag, kannst du außerordentlich kündigen. Dies funktioniert jedoch nicht, wenn du umziehst – denn dann hast du die Änderung der Regionalklasse ja praktisch selbst „verschuldet“.
Die wichtigsten Fakten zur Kfz-Versicherungs-Kündigung zusammengefasst
- Stichtag ist in der Regel der 30. November
- Versende deine Kündigung am besten per Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll
- Am einfachsten kündigst du mit aboalarm
- Sonderkündigungen sind in bestimmten Fällen möglich
- Ein Autoverkauf ist kein Grund zur Sonderkündigung
Aktualisiert: 1. Oktober 2023
Autor: Elena Petznik