Generali kündigen: Bequem per Kündigungsvorlage deine Kfz-Versicherung beenden
Inhaltsübersicht
Du möchtest deine Kfz-Versicherung bei Generali kündigen und fragst dich, wann das möglich ist? Informiere dich hier über Kündigungsfrist und -form und kündige deine Generaliversicherung im Anschluss mit dem aboalarm Kündigungsformular.
Generali kündigen: Kündigungsfrist- und form der Kfz-Versicherung
Die Frist, die du einhalten musst, um deinen Kfz-Versicherungsvertrag bei Generali kündigen zu können, beträgt einen Monat zum Ende der Laufzeit. Der vorläufige Versicherungsschutz hingegen ist jederzeit kündbar.
Generali Kfz-Versicherungsverträge mit einer ausdrücklichen Dauer von unter einem Jahr bedürfen keiner Kündigung. Sie laufen zum vereinbarten Zeitpunkt automatisch aus.
In den Generali AGB ist nicht von einer bestimmten Kündigungsform die Rede. Am besten sendest du die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll an Generali. Wir empfehlen diese Kündigungswege, da sie für dich als Kunden die sichersten sind. Mit Rückschein beziehungsweise Sendeprotokoll kannst du nämlich den fristgerechten Versand der Kündigung belegen. Die Kündigung per E-Mail bietet dir dementsprechend leider keine ausreichende Absicherung.
Generali kündigen: Wann du deine Generali Kfz-Versicherung kündigen kannst
Es steht dir zu, zu kündigen im Falle
1. Eines Schadensereignis Du darfst kündigen nach der Anerkennung der Leistungspflicht, nachdem Generali die Leistungspflicht zu Unrecht abgelehnt hat, nach dem Rat des Versicherers, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen oder nachdem nach einem Rechtsstreit ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde.
2. Der Veräußerung des versicherten Fahrzeugs Wechselt dein Fahrzeug entweder durch Verkauf oder auch Zwangsversteigerung den Besitzer, geht der Versicherungsvertrag grundsätzlich erst einmal auf den Erwerber über. Dieser kann den Versicherungsvertrag dann innerhalb eines Monats nach dem Erwerb des Fahrzeugs kündigen. Außerdem steht es dem neuen Besitzer frei eine andere Kfz-Versicherung abzuschließen. Legt er im Anschluss eine Bestätigung über die neue Versicherung vor, bedeutet dies die Kündigung des alten Vertrags.
3. Einer Beitragserhöhung Innerhalb eines Monats, nachdem Generali dich über eine Beitragserhöhung informiert hat, muss deine Kündigung beim Versicherer eingegangen sein.
4. Einer Beitragserhöhung von über 10% aufgrund einer veränderten Verwendungsart Auch hier informiert dich Generali. Du hast nach Eingang dieser Mitteilung einen Monat Zeit, um deine Kfz-Versicherung bei Generali zu kündigen.
5. Einer Änderung des Schadenfreiheitsrabattsystems Generali informiert dich im Voraus über eine derartige Änderung und weist dich darauf hin, dass du deine Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats kündigen kannst.
6. Der Änderung der Versicherungsbedingung Hier bleiben dir nach Eingang der Mitteilung durch Generali sechs Wochen für die Kündigung.
Generali kündigen: Innerhalb weniger Minuten mit der Kündigungsvorlage
Bist du nicht zufrieden mit der Leistung, die dir Generali im Versicherungsfall zugesprochen hat oder hast einen Versicherer gefunden, der besser zu deinen Bedürfnissen passt, nutze unser Generali Kündigungsschreiben, um deine Kfz-Versicherung so stressfrei wie möglich zu kündigen.
Die anwaltlich geprüfte aboalarm Kündigungsvorlage enthält bereits die aus der aboalarm Anbieterdatenbank eingebetteten Generali Kontaktdaten und benötigt zur Vervollständigung nur noch deine persönlichen Informationen. Hast du deine Kündigung fertig ergänzt, kannst du die direkt mit uns versenden. Wir lassen dir anschließend den Versandnachweis zukommen.
Bist du dir unsicher oder möchtest mehr über die Kündigung deines Kfz-Vertrags erfahren, wende dich gerne an unsere erfahrenen Berater!
Lies dich mit unserer Kfz-Versicherung-Artikelübersicht, den FAQ: Kfz-Versicherung und unseren Spartipps clever!
Generali kündigen: Kontakt
Generali Deutschland AGKFZ-Versicherung
Adenauerring 7
81737 - München
Deutschland
E-Mail: service.de@generali.com
Fax: 08951211000
Hotline: 08951210
Achtung: Montag - Freitag von 8:00 - 19:00 Uhr
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!