AXA kündigen: Schnell und sicher aus der Kfz-Versicherung aussteigen
Inhaltsübersicht
Du möchtest deine AXA Kfz-Versicherung kündigen? Dann schnell, denn es gibt einen Stichtag. aboalarm hat alle Informationen für dich.
Im Moment häufen sich die Informationen zur Kündigung von Kfz-Versicherungen. Du weißt nicht warum? Das liegt daran, dass der Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung auf den 30. November fällt. Warum das so ist und was es sonst noch zu beachten gilt, wenn du deine AXA Kfz-Versicherung kündigen willst, erfährst du hier bei uns.
AXA Kfz-Versicherung kündigen: Frist und Form
Über welche Zeitspanne sich die Laufzeit deines Vertrags erstreckt, entnimmst du am besten deinen Versicherungsunterlagen. Warum du darüber Bescheid wissen solltest? Verpasst du es zum Ende der Laufzeit zu kündigen, verlängert sich dein Vertrag automatisch.
Beachte bei deiner Kündigung die Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit. Wurde deine Vertragslaufzeit bei Abschluss ausdrücklich auf weniger als ein Jahr festgelegt, endet dein Vertrag automatisch zum Ende der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Am besten du wählst bei deiner Kündigung einen Versandweg, bei dem du einen Nachweis über den fristgerechten Eingang deiner Kündigung erhältst, den du in einem möglichen Streitfall vorweisen kannst. Hierfür eignen sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll. Bei einer Kündigung per E-Mail kannst du hingegen nie sicher nachweisen, dass diese auch wirklich bei deinem Anbieter eingegangen ist.
AXA Kfz-Versicherung kündigen: So klappt’s besonders schnell
Besonders schnell und einfach kündigst du mit dem vorgefertigten und anwaltlich geprüften Kündigungsschreiben von aboalarm. Die Adresse des Versicherungsanbieters ist bereits eingetragen. Füge lediglich deine persönlichen Daten hinzu und verschicke das fertige Schreiben noch heute über aboalarm an AXA.
Den Versandnachweis stellen wir dir anschließend per E-Mail selbstverständlich zur Verfügung, damit du in einem möglichen Streitfall den fristgerechten Eingang deiner Kündigung nachweisen kannst.
Deine Sonderkündigungsrechte bei der AXA Kfz-Versicherung
In bestimmten Fällen hast sowohl du, als auch AXA das Recht deinen Versicherungsvertrag zu kündigen. Welche das sind, zeigen wir dir hier:
Schadenereignis
Bei eingetretenem Schadensfall hast sowohl du, als auch der Versicherungsgeber das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung eingereicht werden, damit sie Wirksamkeit erlangt.
Verkauf des Fahrzeugs
Verkaufst du das über die AXA Kfz-Versicherung versicherte Fahrzeug, oder wird dieses zwangsversteigert, geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer über. Schließt dieser eine neue Versicherung ab, gilt dies als Kündigung des bestehenden Vertrages.
Beitragserhöhung und Leistungsänderung
Erhöht AXA die Beiträge oder nimmt Änderungen an den Leistungen deiner Versicherung vor, hast du das Recht deinen Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Information über die Beitragserhöhung bzw. Leistungsänderung außerordentlich zu kündigen. Deine Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Inkrafttreten der Änderungen.
AXA Kfz-Versicherung kündigen: Eine Zusammenfassung
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!