Zeitungsabo kündigen: Hilfreiche Tipps für eine schnelle Kündigung
Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich? Welche Bedingungen gelten für die ordentliche Kündigung deines Zeitungsabos und wie wirst du ein ungewolltes Abo wieder los? Wir haben Tipps für eine erfolgreiche Kündigung.
Inhaltsübersicht
- Die richtige Kündigungsfrist: Gesetzliche Obergrenzen
- Kündigungsform: Die Sache mit dem Versandnachweis
- Zeitungsabo kündigen: Achte auf den richtigen Empfänger
- Zeitungsabo widerrufen: Der schnelle Weg aus dem Vertrag
- Zeitungsabo Sonderkündigungsrecht - nur in bestimmten Fällen
- Zeitungsabo kündigen: Infos auf einen Blick
Die richtige Kündigungsfrist: Gesetzliche Obergrenzen
Die Kündigungsfrist eines Zeitungsabos unterscheidet sich je nach Vertragspartner und Form des Abonnements. So liegt diese in den meisten Fällen zwischen drei Wochen und drei Monaten. Zwar gibt es auch Verträge, die jederzeit kündbar sind, eine Kündigungsfrist, die länger als drei Monate beträgt, verstößt jedoch gegen geltendes Recht. Die für deinen Vertrag angesetzte Frist entnimmst du am besten deinen Vertragsunterlagen. Die Einhaltung dieser ist besonders wichtig, da sich die meisten Verträge nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch verlängern.
Findest du eine hiervon abweichende Klausel in deinem Vertrag, ist diese ungültig und muss nicht beachtet werden.
Kündigungsform: Die Sache mit dem Versandnachweis
Auf welchen Wegen du dein Zeitungsabo kündigen kannst, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt. Für Verträge, die ab Oktober 2016 online geschlossen wurden, gilt in den meisten Fällen allerdings die Textform, also der Versand per Fax, E-Mail oder Brief. Wir empfehlen den Versand per Fax mit Sendeprotokoll oder Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über den erfolgreichen Eingang deiner Kündigung zu erhalten, den du in einem möglichen Streitfall verwenden kannst.
Selbstverständlich kannst du für deine Zeitungsabo-Kündigung auch unser vorgefertigtes Kündigungsschreiben verwenden. So sparst du dir nervenaufreibende Formulierungen. Einfach die fehlenden Daten eintragen und direkt versenden. Für einen Großteil aller Anbieter gilt zudem die aboalarm Kündigungsgarantie. Diese garantiert dir eine rechtssichere Kündigung ohne Folgekosten.
Zeitungsabo kündigen: Achte auf den richtigen Empfänger
Hast du die auf dein Zeitungsabo zutreffenden Kündigungsbedingungen herausgefunden und das passende Kündigungsschreiben aufgesetzt, bleibt nur noch die Frage nach dem richtigen Empfänger. An wen die Kündigung zu richten ist, entnimmst du am besten den Vertragsunterlagen. Adressat ist in den meisten Fällen der Verlag, es sei denn dein Zeitungsabo wurde über einen sogenannten Abovermittler, wie beispielsweise die Pressevertriebszentrale, geschlossen.
Vertrag direkt beim Anbieter kündigen
Hast du einen Vertrag beim Anbieter, beispielsweise der Bild oder Süddeutschen Zeitung direkt geschlossen, gelten die jeweils dort in den AGB vermerkten Kündigungsbedingungen. Bist du dir unsicher, ob dein Abonnement beim Anbieter direkt oder über einen externen Vermittler geschlossen wurde, wirf am besten einen Blick in deine Vertragsunterlagen oder auf die monatliche Rechnung. Hier ist dein Vertragspartner vermerkt. Die folgende Grafik liefert dir einen Überblick über die wichtigsten Kündigungsbedingungen der großen Zeitungen. Die zugehörigen Kündigungsschreiben findest du hier:
- BILD kündigen
- BILD am Sonntag kündigen
- Süddeutsche Zeitung kündigen
- Die Welt kündigen
- Die Zeit kündigen
- FAZ kündigen
Angebote der PVZ kündigen
Die Pressevertriebszentrale, kurz PVZ, verwaltet Abos von verschiedenen Auftraggebern. Hast du ein Zeitungsabo über die PVZ oder einen anderen Abovermittler geschlossen, musst du dieses auch direkt beim Vermittler kündigen. Angaben zur Kündigungsfrist und –form findet man auf der Website solcher Abovermittler allerdings nur in den seltensten Fällen, da sich die Kündigungsbedingungen nach den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Auftraggeber richten.
Zeitungsabo widerrufen: Der schnelle Weg aus dem Vertrag
Hast du einen ungewollten Vertrag geschlossen oder kurz nach Vertragsschluss festgestellt, dass das Zeitungsabo doch nicht deinen Vorstellungen entspricht, kannst du deinen Vertrag widerrufen. Sende hierzu unser vorgefertigtes Widerrufsschreiben innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich an deinen Anbieter. Gründe für den Widerruf musst du nicht angeben.
Zeitungsabo Sonderkündigungsrecht - nur in bestimmten Fällen
Kannst du dein Zeitungsabo weder widerrufen, noch ordentlich kündigen? In bestimmten Fällen steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu.
Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung oder Leistungsänderung
Nimmt dein Anbieter Leistungsänderungen vor oder erhöht die Preise deines Zeitungsabos, muss er dich darüber frühzeitig informieren. Nach Erhalt der Mitteilung über die geplante Änderung, kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen.
Ist diese Frist verstrichen, stimmst du den geänderten Konditionen automatisch zu und der Vertrag ist erst wieder regulär zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar.
Die außerordentliche Kündigung wegen Todesfall
Der Vertragsinhaber des Zeitungsabos ist verstorben und der Vertrag läuft trotzdem weiter? Laut Gesetz steht dir in einem solchen Fall kein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht zu. Allerdings agieren die meisten Anbieter kulant und akzeptieren eine außerordentliche Kündigung wegen Todesfall. Erwähne in deiner Kündigung unbedingt, dass es sich um einen Sterbefall handelt und lege die Sterbeurkunde bei.
Zeitungsabo kündigen: Infos auf einen Blick
Aktualisiert: 1. Oktober 2023
Autor: Elena Petznik