Anbieter-Kündigung: Tipps und Tricks für Dich
Du bist kein Zeitungsleser und möchtest deswegen die Süddeutsche Zeitung kündigen? Wir zeigen dir, was du dabei beachten musst.
Die Süddeutsche Zeitung kann bei unterschiedlichen Anbietern abonniert werden: Sowohl über den Abo-Shop der Süddeutschen, als auch über externe Händler wie den App-Store.
Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der Frage, wie du Abos kündigen kannst, die du direkt im Abo-Shop der Süddeutschen Zeitung abgeschlossen hast. Die nachfolgenden Informationen gelten sowohl für die print als auch für die mobile Ausgabe der Süddeutschen Zeitung.
Süddeutsche Zeitung: Verschiedene Abo-Typen
Den AGB der Süddeutschen Zeitung zufolge werden Abos mit unterschiedlichen Laufzeiten und in verschiedenen Formaten angeboten. Du solltest zunächst beachten, ob du überhaupt eine Laufzeit vereinbart hast. Die Süddeutsche wird sowohl mit, als auch ohne feste Laufzeit angeboten. Falls du dir nicht sicher bist, liest du die Art deines Abonnements am besten in deinem Vertrag nach.
Wenn du eine feste Laufzeit gewählt hast, kannst du das Abo der Süddeutschen Zeitung vor Ende dieses Zeitraums nicht beenden. Solltest du beispielsweise eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart haben, endet der Vertrag erst, wenn dieses Jahr vorbei ist.
Süddeutsche Zeitung kündigen: Fristen und Formalitäten
Abgesehen von der Mindestlaufzeit, gleichen sich die Kündigungsbedingungen des Abos mit Laufzeit und des Abonnements ohne: Bei beiden gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende bzw. zum Ende des vereinbarten Bezugszeitraums. Die Kündigung der Süddeutschen Zeitung bedarf in beiden Fällen der Textform. Das bedeutet, du kannst per Fax, E-Mail oder Einschreiben kündigen.
Wenn du die Kündigungsfrist verpasst und die Süddeutsche Zeitung nicht rechtzeitig kündigst, läuft das Abonnement automatisch weiter, es sei denn du hast ein Abo abgeschlossen, das ausdrücklich auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt ist – in diesem Fall musst du die Süddeutsche Zeitung nicht kündigen.
Kontakt zu Süddeutsche Zeitung
Süddeutsche Zeitung GmbH - Abo-ServiceHultschiner Str. 8
81677 - München
Deutschland
E-Mail: aboservice@sueddeutsche.de
Fax: 08921838207
Hotline: 08921838080
Die Süddeutsche widerrufen: So ist es ganz einfach
Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss deines Abonnements hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Zeit kannst du dein Abo jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen. Dein Widerruf erfordert eine eindeutige Erklärung: Er muss per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Laut der AGB reicht ein rechtzeitiges Absenden zur Wahrung der Frist. Sende deinen Widerruf an folgende Adresse:
Süddeutsche Zeitung kündigen: Unser Fazit
Bei der Süddeutschen Zeitung ist uns sofort aufgefallen, dass die AGB nicht einfach über die Homepage zu finden sind – stattdessen sind sie unter dem Punkt FAQ versteckt. Diese Lösung wirkt eher unübersichtlich und ist daher nicht besonders kundenfreundlich. In den AGB sind dann aber alle Regelungen zur Kündigungsfrist und –form deutlich aufgezeigt und verständlich dargestellt.
Dass das Abonnement außerhalb der vereinbarten Laufzeit innerhalb von vier Wochen gekündigt werden kann, halten wir hingegen für fair: Dadurch wirst du nicht für ein weiteres Jahr oder einen ähnlich langen Zeitraum fest an ein Abo gebunden, dass du nicht mehr nutzen möchtest.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!