FAZ kündigen: Print und digitales Abo – so wird’s gemacht
Möchtest du dein Print-Abo bei der FAZ kündigen? Wir haben uns für dich angeschaut, wie du bei deiner Kündigung vorgehen solltest.
Die Frankfurter allgemeine Zeitung (FAZ) erscheint sowohl als Print-Ausgabe als auch digital. Hier erfährst du ausschließlich, wie du ein Print-Abo der FAZ kündigen kannst, wenn du es direkt über den Abo-Shop der FAZ abgeschlossen hast. Falls du es über einen anderen Anbieter beziehst, solltest du die Kündigungsbedingungen in deinem Vertrag nachlesen. Wenn du wissen möchtest wie du dein digitales Abo der FAZ kündigen kannst, erfährst du das in folgendem Blogartikel: FAZ-Abo kündigen: Die digitale Version.
Da es auf der Shop-Seite der FAZ leider keine AGB gibt , haben wir die Infos bei den einzelnen Abos hier für dich zusammengeschrieben.
FAZ kündigen: Laufzeiten und Fristen
Das Print-Abo kann sowohl von Montag bis Samstag als auch nur sonntags bezogen werden. Alternativ kannst du die FAZ auch für die komplette Woche abonnieren. Alle drei Abonnements können für 3, 6 oder 12 Monate im Voraus bezahlt werden. Die Kündigungsbedingungen gleichen sich jedoch: Die Frist beträgt 20 Tage zum Monatsende bzw. zum Ende des vorausberechneten Bezugszeitraums: Wenn du beispielsweise ein Jahres-Abo abgeschlossen hast, muss die Kündigung spätestens 20 Tage vor Ende des Jahres bei der FAZ vorliegen.
Wenn du das Mini-Abo der FAZ kündigen möchtest, solltest du zunächst beachten, ob es 12 oder 13 Wochen lang läuft. Deine Kündigung sollte spätestens 10 Wochen nach Lieferbeginn bei der FAZ vorliegen. Wenn nicht, verlängert sich dein Abo automatisch um jeweils einen Monat, soweit du nichts anderes vereinbart hast. Dann kannst du die FAZ ebenfalls mit einer Frist von 20 Tagen zum Monatsende kündigen.
Das Gratis-Abo läuft zwei Wochen, wenn du die FAZ oder die FAZ und die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) abonniert hast. Wenn du nur die FAS beziehst, beträgt die Mindestlaufzeit vier Wochen. Falls du die FAZ oder die FAZ und die FAS abonniert hast und sie nach dem Gratis-Abo nicht weiterlesen möchtest, musst du spätestens nach Erhalt der 10. Ausgabe kündigen. Wenn du nur die FAS liest, musst du spätestens dann kündigen, wenn du die 3. Ausgabe bekommen hast. Falls du nicht rechtzeitig kündigst, verlängert sich dein Abo automatisch: Dann hast du eine Kündigungsfrist von 20 Tagen zum Monatsende.
Auch bei den Sonder-Abos der FAZ (Miles&More und Topbonus AirBerlin) hast du eine Laufzeit von vier Wochen. Möchtest du noch während dieser Zeit kündigen, muss deine Kündigung spätestens drei Wochen nach Abonnement-Beginn vorliegen. Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo automatisch um jeweils einen Monat. Dann kannst du wieder mit einer Frist von 20 Tagen zum Monatsende kündigen.
Bei keinem der verschiedenen Abonnements findet sich eine Information über die geforderte Kündigungsform. Auf Nachfrage beim Kundenservice erhielten wir die Antwort, dass die Kündigung der Textform bedarf. Es genügt, wenn du deine Kündigung per E-Mail oder Fax an die FAZ sendest. Nutze dazu am besten unsere FAZ-Musterkündigung oder unser FAZ am Sonntag Kündigungsschreiben.
Die Tabelle zeigt dir die unterschiedlichen Print-Abos mit den zugehörigen Kündigungsbedingungen.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gilt übergreifend für alle Abo-Typen: du kannst das Abonnement innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Hierfür kannst du einfach unser Widerrufsformular FAZ oder unser Widerrufsformular FAZ am Sonntag nutzen.
FAZ kündigen: Unser Fazit
Es ist nicht besonders kundenfreundlich, auf der Shop-Seite nicht mal AGB zur Verfügung zu stellen. Der Kundenservice hat unsere Anfrage allerdings freundlich und ausführlich beantwortet. Es ist dennoch Schade, dass auf der Homepage keinerlei Informationen zur geforderten Kündigungsform gegeben werden – diese Information ist nur auf Nachfrage zugänglich. Sinnvoller wäre es jedoch, sie einfach auf der Shop-Seite bereitzustellen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!