Dein Pay-TV kündigen: Alles Wissenswerte
Bist du unzufrieden mit deinem Pay-TV-Anbieter oder siehst du dir deine Lieblingssendungen mittlerweile einfach lieber im Stream an, solltest du dein Pay-TV kündigen. Wie es bei Pay-TV-Verträgen mit Frist und Form aussieht, und wie du unsere Kündigungsvorlage zu deinem Vorteil nutzt, erfährst du hier.
Inhaltsübersicht
Was ist Pay-TV?
Pay-TV bedeutet schlicht und einfach Bezahlfernsehen. Hier werden dir private Fernsehsender geboten, für die du als Zuschauer regelmäßig einen Betrag an den Pay-TV-Anbieter zahlst. Die Preise variieren hier abhängig vom Anbieter in der Regel zwischen 10 und 40 Euro pro Monat. Was PayTV vor allem vom 'normalen’ Fernsehprogramm unterscheidet, ist die hohe Anzahl an Sendern, die zur Auswahl stehen.
Zu den bekanntesten Pay-TV-Anbietern zählen:
• Sky
• Telekom Entertain
• Maxdome
Pay-TV kündigen: Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist beachten!
Wie bei jedem Vertrag, den du kündigen möchtest, gilt auch hier: Unbedingt Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist beachten!
Informiere dich vor deinem Kündigungsvorhaben in deinen Vertragsunterlagen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines Anbieters nach den Kündigungsformalitäten, um rechtzeitig zu kündigen und keine Fehler zu machen, die dich eine Vertragsverlängerung und damit unnötiges Geld kosten.
GEZ trotz Pay-TV
Pay-TV ist von den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern, wie ARD, ZDF etc. zu unterscheiden. Dementsprechend fällt der Rundfunkbeitrag, die frühere GEZ, zusätzlich zu den Gebühren deines Pay-TV-Anbieters an.
Pay-TV kündigen: Bequem und direkt per Mustervorlage
Möchtest du deinen Pay-TV-Vertrag kündigen, gib den Namen deines Anbieters in unsere Kündigungssuche ein und wähle den richtigen aus. Du gelangst dann zu einer angepassten Kündigungsvorlage, die vorformuliert und anwaltlich geprüft wurde. Trage hier deine persönlichen Daten beziehungsweise Vertragsdaten ein und versende das fertige Formular direkt mit dem aboalarm Service an deinen Pay-TV-Anbieter.
Sonderkündigungsrecht beim Pay-TV-Vertrag
Du hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn
• dein Anbieter den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete oder Paketkombinationen verändert und seine Abonnenten nicht rechtzeitig darüber informiert.
• er die Anpassung nur auf einen Teil des Abonnements auslegt, kannst du nur diesen Teil kündigen.
• die Abonnementbeiträge um mindestens zehn Prozent erhöht werden und du nicht mindestens einen Monat im Voraus darüber informiert wurdest.
• es zu einem Programmausfall beziehungsweise einer Unterbrechung kommt, die mehr als zwölf Tage oder aufgrund höherer Gewalt länger als 30 Tage andauert.
Pay-TV kündigen: Alles auf einen Blick
Welchen Pay-TV möchtest du kündigen?
Jetzt Anbieter auswählenAktualisiert: 1. Februar 2024
Autor: Elena Petznik