Internet- und Telefonvertrag kündigen – so funktioniert es!
Du möchtest deinen Internet- und Telefonanbieter wechseln oder deinen Vertrag kündigen? Das Ganze soll aber möglichst einfach und unkompliziert geschehen? Bei aboalarm erfährst du, was du dabei alles berücksichtigen musst und wie du dich problemlos von deinem Anbieter verabschiedest.
Inhaltsübersicht
Bevor du Internet und Telefon kündigst, solltest du dich entscheiden, ob du den Anbieter nur wechseln oder wirklich ohne Internet und Telefon leben möchtest. Solltest du nämlich nur den Anbieter wechseln wollen, ist der Kündigungsprozess für dich um einiges erleichtert und du kannst von einigen Vorteilen profitieren. Im Falle einer Kündigung zum Beispiel, weil du ins Ausland ziehst oder deine Wohnung aufgibst und am neuen Wohnort schon ein Internet- und Telefonvertrag besteht, musst du dich selbst um die Kündigung kümmern.
Internet und Telefon Kündigungsfrist
Je nach Tarif können sich deine Vertragsbedingungen unterscheiden. Die einzelnen Vertragsoptionen unterscheiden sich meist in den zugrundeliegenden Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Wenn du dir nicht mehr sicher bist für welche Option du dich bei Vertragsschluss entschieden hast, wirf am besten einen Blick in deine Vertragsunterlagen. Grundsätzlich gilt, dass du Verträge ohne Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende kündigen kannst. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von drei, zwölf oder 24 Monaten sind jeweils mit einer Frist von einem oder drei Monaten zum Ende der Laufzeit zu kündigen. Verpasst du die Frist, verlängert sich dein Vertrag mit dreimonatiger Mindestlaufzeit um einen, alle anderen Verträge um zwölf weitere Monate. aboalarm-Kündigungstipp: Trage dir die Kündigungsfristen abgeschlossener Verträge in deinen Kalender ein. Oder nutze die kostenlose aboalarm Kündigungserinnerung. Trage deine Daten, wie das Vertragsende und die Kündigungsfrist ein und aboalarm schickt dir vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist eine E-Mail. So verpasst du garantiert keine Kündigungsfrist mehr!
Kündigungsvorlage: so einfach geht die Internet und Telefon Kündigung
Grundsätzlich sollte deine Internet- und Telefon-Kündigung in Textform fristgerecht beim Anbieter eingereicht werden. In Textform bedeutet, dass auch eine formlose Kündigung ohne Unterschrift und Signatur rechtlich wirksam ist. Theoretisch ist es also dir überlassen, ob du per Fax, E-Mail oder Brief kündigst. Aber Vorsicht: Manche Anbieter, wie zum Beispiel die Telekom, bieten keine Faxadresse mehr an. Hier musst du deinen Vertrag per E-Mail oder Brief verschicken. Wir empfehlen dir die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, denn dann bist du auch im Falle eines späteren Rechtsstreits auf der sicheren Seite und hast einen Nachweis über den Versand und den erfolgreichen Eingang deiner Kündigung.
Welchen Internet und Telefon Anbieter möchtest du kündigen?
Jetzt anbieter auswählenAm einfachsten kannst du deinen Internet- und Telefonvertrag mit unserem vorgefertigten und anwaltlich geprüften Kündigungsschreiben kündigen. Die Adresse des Anbieters ist bereits in das Schreiben eingetragen. Füge lediglich deine persönlichen Daten hinzu und verschicke das Schreiben direkt an deinen Vertragspartner. Den Nachweis über den erfolgreichen Eingang deiner Kündigung erhältst du im Anschluss per E-Mail. Kündige deinen Internet- und Telefonanschluss jetzt mit aboalarm und profitiere von unserer rechtssicheren Kündigungsgarantie. Diese gilt für den Großteil der Kündigungen, die über aboalarm versendet werden. Wir stehen dafür ein, dass eine Kündigung, die durch uns versendet wurde auch tatsächlich wirksam ist, daher bieten wir für unsere Kunden eine Kündigungsgarantie für ausgewählte Anbieter an. Wirf einen Blick in die Liste der Anbieter, für die unsere Kündigungsgarantie gilt.
Internet und Telefon wechseln: In drei einfachen Schritten zum neuen Anbieter
Wenn du deinen Internet- und Festnetzanschluss nicht aufgeben, sondern nur den Anbieter wechseln möchtest, musst du ein paar Dinge beachten. In drei einfachen Schritten wechselst du deinen Anbieter:
- Suche und finde einen neuen Anbieter, der deine Erwartungen erfüllt.
- Überlege, ob du deine Rufnummer mitnehmen möchtest und teile es deinem neuen Anbieter mit, falls du dich für die Rufnummernmitnahme entscheidest.
- In der Regel übernimmt dein neuer Anbieter dann als Serviceleistung sogar die Kündigung deines alten Vertrags.
Dein Sonderkündigungsrecht
Wann kannst du außerordentlich kündigen?
Viele Internetanbieter erlauben eine Sonderkündigung in Ausnahmefällen, in denen sie gesetzlich nicht gezwungen wären, einer Kündigung zuzustimmen. Beispiele sind eine Privatinsolvenz oder die Kündigung durch Angehörige im Todesfall. In folgenden Fällen kannst du von deinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen:
- Sonderkündigung wegen Preiserhöhung
- Sonderkündigung bei geringer Datengeschwindigkeit
- Sonderkündigung bei häufigen Störungen oder Ausfällen
- Sonderkündigung bei wiederholtem Nichterscheinen des Technikers
- Sonderkündigung bei Nicht-Reparatur defekte Hardware
- Sonderkündigung durch Ableben des Inhabers
- Sonderkündigung aus Kulanz
Was gilt im Falle eines Umzugs?
Du bist umgezogen, aber dein Anbieter ist an deinem neuen Wohnort nicht verfügbar? Dann regelt das Telekommunikationsgesetz diesen Fall. Sollte dein Telefonanbieter nicht mehr in der Lage sein, dich am neuen Wohnort zu versorgen, erhältst du das Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende.
Die wichtigsten Anbieter und ihre besonderen Bestimmungen
Vodafone Kabel Deutschland Internet und Telefon
In den AGB heißt es: „Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 12 Wochen, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende. Eine ordentliche Kündigung ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.“ Hier geht's zum Vodafone Kabel Deutschland Internet und Telefon Kündigungsschreiben.
1&1 Internet und Telefon
Auch 1&1 hält sich an die gesetzliche Regelung. In den AGB heißt es, dass die 1&1 Sofort-Start-Option mit Telefonie mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann. Möchtest du zu 1&1 wechseln, kümmert sich der Anbieter um die Übernahme der bisherigen Rufnummer und um die Kündigung. Hier geht's zum 1&1 Internet und Telefon Kündigungsschreiben.
Telekom Internet und Telefon
Auch bei der Telekom unterscheiden sich die einzelnen Vertragsoptionen in den zugrundeliegenden Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von drei, zwölf oder 24 Monaten sind jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit zu kündigen. Hier geht's zum Telekom Internet und Telefon Kündigungsschreiben.
Unitymedia Internet und Telefon
Die Mindestlaufzeit bei Unitymedia richtet sich danach, welche Art von Vertrag du mit Unitymedia abgeschlossen hast und kann in den Vertragsbedingungen nachgelesen werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein Jahr, solltest du ihn nicht innerhalb der Frist bis zwei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hier geht's zum Unitymedia Internet und Telefon Kündigungsschreiben.
Das Wichtigste im Überblick
- Verträge ohne Mindestlaufzeit haben eine Kündigungsfrist von einer Woche zum Monatsende.
- Verträge mit einer Mindestlaufzeit von drei, zwölf oder 24 Monaten sind jeweils mit einer Frist von einem oder drei Monaten zum Ende der Laufzeit zu kündigen.
- Bei einem Anbieterwechsel übernimmt dein neuer Vertragspartner für dich die Kündigung.
- Mit einer Kündigung per Fax oder Brief mit Einschreiben bist du auf der sicheren Seite, denn im Falle eines Streitfalls kannst du den Eingang deiner Kündigung beweisen.
Aktualisiert: 1. Oktober 2023
Autor: Elena Petznik