O2 Internet und Telefon kündigen: Infos und Tipps vom Experten
Inhaltsübersicht
Du willst deinen O2 Internet und Telefon-Vertrag kündigen? Mit uns klappt das schnell und sicher.
Neben Handyverträgen bietet der Telekommunikationsriese O2 auch Tarife für Internet und Telefon an. Zur Auswahl stehen: O2 DSL All-in M, L, L Family, XL, sowie DSL Young. Egal für welchen dieser Tarife du dich entschieden hast, mit unserer Vorlage kannst du problemlos kündigen.
O2 Internet und Telefon kündigen: Frist und Form
Jeder der oben genannten DSL- und Telefonie-Tarife ist mit bzw. ohne Mindestvertragslaufzeit erhältlich. Welche der beiden Optionen abgeschlossen wurde, ist dem individuellen Vertrag zu entnehmen.
Verfügt ein Vertrag über eine Mindestlaufzeit, beträgt diese immer 24 Monate. Ein solcher O2 Internet- und Telefon-Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar.
Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit sind jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Laut unternehmenseigener AGB bedarf die Kündigung der Textform. Das bedeutet im Fall von O2, dass du theoretisch per E-Mail, Fax oder Post kündigen kannst. Allerdings stellt O2 seit einiger Zeit keine E-Mail-Adresse zur Verfügung. Wir empfehlen einen Kündigungsversand per Fax mit Sendeprotokoll oder Brief mit Einschreiben. Diese dienen im Streitfall als Nachweis für den fristgerechten Eingang der Kündigung.
O2 Internet und Telefon: Verzögerung der Kündigung
Auf der Website von O2 besteht im Bereich „Mein O2“ die Möglichkeit die Kündigung des Internet und Telefon-Vertrags vorzumerken. Danach räumt dir O2, laut eigener Aussage, 10 Tage Bedenkzeit ein. Meldest du dich innerhalb dieser Frist nicht noch einmal telefonisch bei der O2 Kundenhotline, um deine Kündigung zu bestätigen, läuft der Vertrag nach Ablauf der 10 Tage wie gewohnt weiter, die Kündigung wird also nicht anerkannt. Bei telefonischer Bestätigung der Kündigung innerhalb der vorgesehenen 10 Tage sind bei der Hotline Wartezeiten von mindestens 45 Minuten Normalität. Teilweise kann die Hotline über mehrere Tage gar nicht erreicht werden. Mehr erfährst du hier: Überfordert, überlastet, nicht erreichbar – der Kundenservice von O2
O2 Internet und Telefon kündigen: Widerrufs- und Sonderkündigungsrecht
Widerruf Binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss gilt das gesetzliche Widerrufsrecht für online oder am Telefon abgeschlossene Verträge. Du kannst deinen O2 Internet und Telefon-Vertrag innerhalb dieser Frist ohne die Angabe von Gründen schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief widerrufen. Für einen Widerruf kannst du sowohl das vorgefertigte Formular von O2, als auch das von aboalarm verwenden. Nach Eingang des Widerrufs, hat O2 zwei Wochen Zeit alle bisherigen Zahlungen auf das von dir angegebene Konto zurückzuzahlen.
Sonderkündigungsrecht Seit Mai 2012 gilt zudem das gesetzliche Sonderkündigungsrecht für Internetverträge bei Umzug. Dieses greift allerdings nur, sofern O2 am neuen Zuhause keinen oder lediglich einen Anschluss mit geringerer Leistung anbietet. Ist dies der Fall, besteht das Recht auf Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist. Sollte O2 die von dir gewohnten Konditionen jedoch auch an deinem neuen Wohnort gewähren, kannst du mit deinem O2 Internet und Telefon-Vertrag umziehen oder diesen an deinen Nachmieter überschreiben. Egal ob das Sonderkündigungsrecht greift oder nicht, O2 muss bis spätestens 4 Wochen vor Umzug über diesen informiert werden, um ausreichend Bearbeitungszeit zur Verfügung zu haben.
O2 Internet und Telefon kündigen: Die richtige Adresse
Telefónica Germany GmbH & Co. OHGO2
Georg-Brauchle-Ring 50
80992 - München
Deutschland
Fax: 01805571766
Hotline: 089787979400
Achtung: Servicezeit der Kündigungshotline 10:00-20:00
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!