Gasanbieter kündigen: so wird es richtig gemacht!
Deinem Gasanbieter kündigen und zu einem neuen wechseln ist nicht kompliziert, wenn du bestimmte Dinge dabei beachtest. Hier bekommst du alle Infos auf einen Blick!
- Jetzt deinen Gasanbieter kündigen: Durch strategisches Kündigen sicherst du dir eine Gutschrift von bis zu 200 Euro.
- Die gesetzliche Kündigungsfrist für 12 monatige Verträge beträgt 6 Wochen.
Inhaltsübersicht
Grundversorger oder alternativer Anbieter?
Seit über zehn Jahren haben Verbraucher die Möglichkeit, ihren Gasanbieter frei zu wählen. Und trotzdem waren es 2016 laut der Bundesnetzagentur nur 28 % der deutschen Haushalte, die von einem anderen Unternehmen als dem Grundversorger beliefert wurden. Der Anteil der Kunden, die nicht mehr mit dem Grundversorger in einem Vertragsverhältnis stehen, ist seit 2013 um 8 % gestiegen. Wie kommst das Gas von alternativen Anbietern zu mir nach Hause?
Der Grundversorger ist der staatlich beauftragte Gasversorger für deine Region. In der Regel handelt es sich dabei um das örtliche Stadtwerk. Der alternative Anbieter kann deutschlandweit ansässig sein. Zwischen dem alternativen Gasanbieter und dem Grundversorger besteht ein Vertrag, der die Netznutzung regelt. Somit kann beispielsweise ein Anbieter aus Hamburg sein Gas an den Endverbraucher in Stuttgart liefern.
Allgemeine Kündigungsbedingungen
Egal ob du dich für deinen Grundversorger oder einen alternativen Anbieter entscheidest, empfehlen wir dir, verschiedene Angebote zu vergleichen. Allgemein gilt der Grundversorger zwar als teurer, aber auch hier kannst du Angebote aushandeln, die außerhalb des Grundversorgungs-Tarifs liegen.
Stromanbieter wechseln
Seit 2012 können Gaskunden einfacher und schneller ihren Versorger wechseln. Die Kündigungsfrist für Kunden eines Grundversorgers wurde von vier auf zwei Wochen verkürzt. Des Weiteren darf der Wechsel von einem Gasanbieter zum anderen höchstens drei Wochen dauern. Dadurch erhältst du als Verbraucher mehr Flexibilität und kannst die günstigeren Angebote einzelner Anbieter schneller nutzen.
Kündigungsfrist
Die gesetzlich festgelegte Verkürzung der Kündigungsfrist stärkt den Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Was das für dich bedeutet? Strategisch kündigen! Ein Blick in die aktuellen Angebote lohnt sich: solltest du einen besseren Tarif für dich gefunden haben, einfach rechtzeitig den alten Vertrag kündigen. Denn nur dann sind Einsparungen und Gutschriften von bis zu 200 Euro möglich.
Fazit: Generell muss dein Gasanbieter die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist einhalten. Dennoch solltest du immer einen Blick in den Vertrag werfen und wissen, was darin konkret geregelt ist. Bei Unklarheiten kontaktiere deinen Gasanbieter und sprich ihn direkt darauf an.
Um zu überprüfen, welche Vertragsregelungen für dich gelten, solltest du immer auch einen Blick in die AGB und deinen Vertrag werfen.
Kündigungsform
Verträge müssen in der Regel schriftlich gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben beinhaltet neben Name und vollständiger Adresse auch deine Kundennummer und den Termin, zu dem du den Vertrag beenden möchtest.
Schnell und unkompliziert kündigst du deinen Gasanbieter mit aboalarm. Wir haben das Kündigungsschreiben bereits für dich formuliert. Du kannst dieses ausfüllen und direkt an deinen Anbieter versenden lassen, optional kannst du die Vorlage auch herunterladen und selbst zur Post tragen. Wenn du unseren Service nutzt übermitteln wir dir im Anschluss auch das Sendeprotokoll deiner Kündigung als Beleg.
Dein Sonderkündigungsrecht
Bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug hast du unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Aber Vorsicht: Nur, weil du einen günstigeren Anbieter gefunden hast, kannst du deinen Vertrag nicht vorzeitig kündigen.
Preiserhöhung
Erhöht dein Grundversorger seine Preise, muss er dich sechs Wochen zuvor schriftlich oder per E-Mail darüber in Kenntnis setzen. In dieser Nachricht muss er dich auf dein Sonderkündigungsrecht innerhalb der von ihm vorgegebenen Frist hinweisen. In der Regel ist die außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen möglich. Laut einem Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf vom 5. Juli 2016, greift das Sonderkündigungsrecht auch bei Preiserhöhungen auf Grund von Steuererhöhungen oder staatlicher Abgaben und Umlagen.
Reiche deine Kündigung per Fax mit Sendeprotokoll oder per Einschreiben bei deinem Strom- oder Gasanbieter ein. Weise ihn ausdrücklich auf dein Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung hin. Dabei handelt es sich nämlich um eine Vertragsänderung, bei der du gemäß § 41 Abs. 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ein recht zur außerordentlichen Kündigung erhältst.
Umzug
Möchtest du umziehen, erhältst du unter Umständen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings musst du hierbei unterscheiden, ob du einen befristeten oder einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen hast.
Hast du einen unbefristeten Tarif gewählt, erhältst du bei einem Umzug ein Recht zur außerordentlichen Kündigung bei deinem Energieversorger. Bei deinem Grundversorger beträgt die Kündigungsfrist in diesem Fall zwei Wochen. Beziehst du deine Energie von einem alternativen Anbieter, kannst du die Frist in deinen Vertragsunterlagen nachlesen. Du solltest deinen Anbieter schriftlich über deinen Wunsch zur Sonderkündigung aufgrund deines Umzugs informieren – entweder mit einem Fax oder via Brief.
Bei einem befristeten Vertrag, hast du nur unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht, nämlich, wenn dein neuer Wohnort außerhalb des Liefergebietes deines Versorgers liegt. Beliefert dein Anbieter auch deinen Wohnort, musst du mit deiner Kündigung im Normalfall bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit warten.
aboalarm insider tipps
Tipp 1: Widerspruch bei Preiserhöhung
Laut Entscheid des Bundesgerichtshofs dürfen Gaskunden, die Zahlungen aufgrund von einer Preiserhöhung geleistet haben, wieder einfordern. Vorausgesetzt, die Preiserhöhung wurde ohne Nennung der Gründe und ohne Angabe des Schemas, nach dem der Preis steigt, durchgeführt. Natürlich kann nur der zu viel gezahlte Betrag zurückgefordert werden.
Das Urteil betrifft dich, wenn du dein Gas nicht vom örtlichen Grundversorger beziehst oder einen Sondertarif vereinbart hast.
Tipp 2: Lohnt sich Discounter-Strom?
In Deutschland ist ein Stromdiscounter ein Unternehmen, das auf den ersten Blick vergleichsweise günstige Strom- und Gastarife verkauft. Sie werben mit Sofortbonus, Neukundenbonus und/der mit einer Preisgarantie für 12 Monate. Wenn du einen Überblick über deine Verträge hast und den Gasanbieter strategisch rechtzeitig kündigst, kannst du diese Starterprämien einsammeln, ohne nach den vollendeten 12 Monaten in teure Folge-Verträge zu rutschen.
Tipp 3: Strom und Gas kündigen Vorlage
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Möchtest du deinen Gasanbieter kündigen, kannst du das Kündigungsschreiben für Gasanbieter bei aboalarm nutzen. Gib in dem Suchfeld den Namen deines Anbieters ein und schon liefert dir aboalarm die passende Vorlage. Füge lediglich deinen Namen, deine Vertragsdaten und deinen Wunsch zur Sonderkündigung und den Grund hierfür ein und schon kannst du dein Schreiben direkt mit aboalarm an deinen Anbieter faxen.
Aktualisiert: 1. Oktober 2023
Autor: Elena Petznik