Fernsehanschluss kündigen? So geht's richtig!
Du möchtest deinen Fernsehanschluss kündigen oder deinen Anbieter wechseln? Bei aboalarm erfährst du, was du dabei alles berücksichtigen musst.
Welchen Vertrag willst du kündigen: Kabelfernsehen oder TV-Programm über Satellit?
Eine wichtige Info vorab! Der konventionelle Satelliten-Empfang ist kostenfrei. Es entstehen jedoch Anschaffungskosten. Du benötigst für die Nutzung eine SAT-Antenne, bestehend aus einem Spiegel (Schüssel) und einer Empfangseinheit (Low Noise Block Converter) sowie einen SAT-Empfänger, der die Programme an deinen Fernseher liefert. Der Empfänger kann entweder ein externer SAT-Receiver sein oder er ist bereits in deinem TV-Gerät integriert. Ein Kabelanschluss ist hingegen immer kostenpflichtig. Hier zahlst du einen monatlichen Beitrag an den Kabelanbieter.
Hier die wichtigsten Punkte für Wechsel und Kündigung
Im Idealfall hast du dich bereits vor Vertragsabschluss über die Kündigungsfrist deines Fernsehanbieters informiert. Du kannst diese aber auch deinem Vertrag bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entnehmen.
aboalarm hat die Kündigungsfristen der größten Anbieter für dich zusammengefasst:
Anbieter | Laufzeit | Kündigungsfrist | Autom- Verlängerung |
Kabel Deutschland | 12/24 Monate | 3 Monate | 12 Monate |
Unitymedia | 12/24 Monate | 2 Monate | 12 Monate |
Kabel BW | 12/24 Monate | 6 Wochen | 12 Monate |
Tele Columbus | 12/24 Monate | 6 Wochen | 12 Monate |
In welcher Form kündige ich meinen Fernsehanschluss und was muss das Kündigungsschreiben beinhalten?
Deine Kündigung erfolgt schriftlich per Einschreiben oder Fax. Das Kündigungsschreiben beinhaltet:
- deinen Namen
- deine vollständige Adresse
- deine Kundennummer
- den Termin, zu dem die Kündigung erfolgen soll
Das klingt kompliziert? Am schnellsten geht es mit dem aboalarm-Kündigungsservice. aboalarm erstellt für dich ein vorformuliertes und vom Anwalt geprüftes Kündigungsschreiben. Du musst nur noch deine Daten eingeben und das Schreiben ausdrucken oder direkt per Fax an den Anbieter schicken. Im Anschluss bekommst du von uns ein Sendeprotokoll deiner Kündigung.
Wie finde ich den besten Kabelfernsehanbieter?
aboalarm rät dir bei der Wahl eines neuen Kabelanbieters nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Wie gestaltet sich die Mindestlaufzeit des Vertrags?
- Besteht eine Grundgebühr für den Fernsehanschluss?
- Beinhaltet der Vertrag kostenlose Sonderleistungen (z. B. die Bereitstellung eines Digitalreceivers oder Kabelmodems)?
- Werden auch digitale und HDTV-Sender angeboten?
Kann ich als Mieter meinen Kabelfernsehanbieter wechseln?
Wenn die Gebühren für den Kabelfernsehanschluss in den Nebenkosten enthalten sind, kann eine Kündigung seitens des Mieters nicht ausgesprochen werden. Der Vertrag besteht zwischen Vermieter und Kabelanbieter. Damit hast du als Mieter keine Entscheidungsfreiheit und kannst den Anschluss nicht eigenständig kündigen. Du brauchst hierfür die Erlaubnis deines Vermieters und solltest deine Wechselmotivation auf jeden Fall vorher mit ihm besprechen.
Habe ich im Falle eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht?
Leider nein, grundsätzlich besteht hier rechtlich kein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. Auch wenn du als Kunde in deinem neuen Heim keine Verwendung für den Anschluss mehr hast. Ein Umzug berechtigt generell nicht zur außerordentlichen Kündigung. Hier bist du auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.
Noch ein Kündigungs-Tipp von aboalarm! Die Kabelfernsehanbieter regeln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau, welche Kündigungsgründe sie außerhalb der ordentlichen Kündigung akzeptieren. Solltest du dir nicht sicher sein, sprich deinen Anbieter direkt darauf an! Eventuell findet sich eine Lösung, mit der beide Vertragsparteien einverstanden sind.
Weiterführende Informationen
Wie kann ich den Kabelanschluss kündigen?
Wie kündige ich Pay-TV?
Wie kündige ich Sky?
Möchtest du einen anderen Vertrag kündigen? Dann gehe zu der Übersicht über Kategorien
Aktualisiert: 1. Februar 2024
Autor: Elena Petznik