Unitymedia Fernsehen kündigen: Darauf musst du achten
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Unitymedia bietet unter anderem Kabelfernsehanschlüsse an. Wie du Unitymedia Fernsehen kündigen kannst, erfährst du in diesem Artikel.
Durch den Zusammenschluss sind die Anbieter Unitymedia und KabelBW laut eigenen Angaben, “der größte Kabelnetzbetreiber und einer der führenden Anbieter von Medien- und Kommunikationsdiensten via Breitbandkabel in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg.” Das Unternehmen bietet dir neben Internet, Telefon und Mobilfunk auch Fernsehen. Wie du den Fernsehanschluss kündigen kannst und worauf du achten musst, hat aboalarm für dich zusammengefasst.
Unitymedia Fernsehen kündigen: Hier gelten besondere Bedingungen
Die AGB für Unitymedia gelten auch für TV-Dienste, die nach dem Zusammenschluss mit KabelBW abgeschlossen oder geändert worden sind.
Hier hält Unitymedia in Punkt 7 auch die Kündigungsfrist und Kündigungsform fest. Deinen Vertrag mit Unitymedia musst du demnach mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, andernfalls verlängert sich der Vertrag.
Kündigen kannst du deinen Vertrag per Brief, Fax oder E-Mail. Für eine möglichst einfache Kündigung kannst du unser vorgefertigtes Kündigungsschreiben für Unitymedia verwenden.
Hast du einen Fernsehanschluss von Unitymedia, hast du immer zwei Verträge. Zum einen den normalen Kabelanschluss oder einen digitalen Mulitmedia-Anschluss und zum anderen einen TV-Paket-Vertrag. Wichtig wird das, wenn du kündigen möchtest. Denn die TV-Dienste werden nur zusammen mit einem Kabelanschluss angeboten. Unitymedia bekommt das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn du nur den Kabelanschluss kündigst, die TV-Dienste aber noch weiterlaufen. Dann musst du weiterhin für die TV-Dienste bezahlen, kannst sie aber nicht mehr benutzen. Deshalb solltest du beides nur zusammen kündigen!
Unitymedia Fernsehen kündigen: Das gilt für TV-Boxen
Hast du zu deinem TV-Anschluss ein Endgerät, wie einen HD-Receiver erhalten, musst du dieses innerhalb von zehn Tagen nach der Kündigung auf eigene Kosten zurücksenden. Wichtig ist dabei, dass du nicht nur die Kosten selbst tragen musst, sondern auch die Verantwortung. Kommt der Receiver nicht an oder wird beim Versand beschädigt, musst du Unitymedia den Wert ersetzen. Am besten versendest du den Receiver deshalb als versichertes Paket.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!