ADAC Kfz-Versicherung kündigen: Achte auf den Stichtag!
Inhaltsübersicht
Du willst deine ADAC Kfz-Versicherung kündigen, da du mit den Leistungen unzufrieden bist oder einen besseren Anbieter gefunden hast? Mit aboalarm klappt deine Kündigung schnell und sicher.
Der ADAC bietet seinen Kunden neben Pannenhilfe auch eine Vielzahl anderer Leistungen. So kannst du beispielsweise dein Auto über den ADAC versichern lassen. Zur Auswahl stehen die unterschiedliche Verträge. Du willst deine ADAC Kfz-Versicherung kündigen? Bei uns findest du alle wichtigen Informationen von der Kündigungsfrist bis zum Sonderkündigungsrecht.
ADAC Kfz-Versicherung kündigen: Beachte die richtige Form und Frist
Alle Verträge der ADAC Kfz-Versicherung können mit einer Laufzeit von einem Jahr, jedoch auch kürzer geschlossen werden. Welche Mindestlaufzeit für deinen Vertrag zutrifft, entnimmst du am besten deinen Vertragsunterlagen. Ist die Vertragslaufzeit ausdrücklich auf weniger als ein Jahr festgelegt, endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. So ist es den unternehmenseigenen AGB zu entnehmen. Einen einjährig geschlossenen Vertrag kannst du mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.
Verpasst du die einmonatige Kündigungsfrist, verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr.
Die Kündigung der ADAC Kfz-Versicherung hat laut AGB schriftlich per Fax, E-Mail oder Post zu erfolgen. Auf der sicheren Seite bist du bei einem Kündigungsversand per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll, da du auf diesem Weg den – im Streitfall wichtigen – Nachweis über den fristgerechten Eingang deiner Kündigung erhältst.
ADAC Kfz-Versicherung kündigen: Die richtige Adresse
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.KFZ-Versicherung
Hansastr. 19
80686 - München
Deutschland
E-Mail: vertrag@auto.adac.de
Fax: 089255569295
Hotline: 089255569295
Achtung: (Montag bis Freitag 9:00-19:00 Uhr erreichbar und Samstag 9:00-13:00 Uhr)
So umgehst du eine ordentliche Kündigung: Widerrufs- und Sonderkündigungsrecht
Dein Vertrag ist noch keine 14 Tage alt? Dann kannst du dir eine ordentliche Kündigung sparen, denn es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Laut diesem hast du das Recht deinen online abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ist dieser bei ADAC eingegangen, muss dir das Unternehmen bis spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs deine bisher getätigten Beiträge zurückerstatten.
Zudem kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn das Unternehmen die Beiträge deiner ADAC Kfz-Versicherung erhöht oder Leistungsänderungen vornimmt. Die Kündigung muss in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung oder Leistungsänderung beim ADAC eingehen und ist anschließend sofort, spätestens jedoch zum Inkrafttreten der Änderungen wirksam. Und auch im Schadensfall hast sowohl du, als auch der ADAC das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
ADAC Kfz-Versicherung: Unser Fazit
Im Grunde gibt es zu den Kündigungsbedingungen der ADAC Kfz-Versicherung nichts Negatives zu sagen. Die Möglichkeit des Kündigungsversands per E-Mail ist schnell und zeitgemäß. Zudem sind die Informationen übersichtlich in den unternehmenseigenen AGB dargestellt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!