Stern kündigen: Kurze Kündigungsfristen
Inhaltsübersicht
Möchtest du dein Abo der Zeitschrift Stern kündigen? Hier erfährst du, was du dabei unbedingt beachten solltest.
Der Stern kann sowohl über den Abo-Shop auf der Zeitschriften-Homepage, als auch bei anderen Anbietern, wie beispielsweise im App-Store, abonniert werden. Bei letzterem weichen die Kündigungsfristen und die Anforderungen, welches Format die Kündigung haben muss, zum Teil stark ab. Deshalb solltest du vorher prüfen, wo genau du dein Stern-Abo abgeschlossen hast.
Dieser Artikel stellt nur die Kündigungsbedingungen dar, die gelten, wenn du dein Abo direkt beim Stern abgeschlossen hast.
Stern kündigen: Kündigungsfristen und Formalitäten
Die AGB, die du unter dem Punkt „Rechtliches“ auf der Shop-Seite des Sterns findest, besagen, dass die Kündigungsfrist bei den einzelnen Abos direkt angezeigt und dort auch individuell geregelt wird. Auf Nachfrage gab uns der Kundenservice (zum Zeitpunkt unserer Recherche) bekannt, dass die Abonnements – nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit – jeweils zur nächsten verfügbaren Ausgabe gekündigt werden können.
Wenn du beispielsweise das Abo mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen hast und du möchtest es einen Monat nach Ende des vereinbarten Bezugszeitraums kündigen, kannst du das jederzeit tun. Die Kündigung wird dann zur nächsten Ausgabe wirksam. Es gibt also keine wirkliche Kündigungsfrist, allerdings solltest du lieber zwei bis drei Tage vorher kündigen, damit noch genug Zeit für die Bearbeitung deiner Kündigung bleibt. Den eventuell bereits bezahlten Betrag bekommst du in diesem Fall zurückerstattet.
Die Kündigung muss laut den AGB in Textform vorliegen – wobei kein Brief nötig ist, eine E-Mail oder ein Fax an den Kundenservice genügen. Auf der Shop-Seite des Kundenservices hingegen steht, dass eine Kündigung auch telefonisch möglich ist. Es ist zwar anscheinend auf beiden Wegen möglich den Stern zu kündigen, allerdings würden wir dir empfehlen, die Kündigung schriftlich vorzunehmen. Mit dem Stern-Kündigungsschreiben von aboalarm kannst du ganz einfach dein Abonnement der Zeitschrift Stern kündigen, sowohl die Printausgabe, als auch die Online-Version.
Stern kündigen: Kontaktdaten
G+J Medien GmbHStern
Am Baumwall 11
20459 - Hamburg
Deutschland
E-Mail: abo-service@dpv.de
Fax: 018058618002
Hotline: 04055557809
Achtung: Mo – Fr 7:30 – 20:00 Uhr Sa 9:00 – 14:00 Uhr
Stern Sonderkündigung: Besonderes Kündigungsrecht nach Preiserhöhungen
In den AGB nimmt sich Stern heraus, die Preise nach einer Mindestlaufzeit eventuell zu erhöhen. Das heißt, wenn du beispielsweise ein Jahresabo abgeschlossen hast, kann der Zeitschriftenverlag nach einem Jahr den Preis für dein Abonnement anpassen. Gefallen lassen musst du dir das allerdings nicht: Nach einer Preiserhöhung steht es dir frei, dein Stern-Abo umgehend zu kündigen.
Stern-Abo widerrufen: So einfach geht´s
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss kannst du von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen. In dieser Zeit kannst du deinen Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen auflösen. Die AGB machen deutlich, dass es genügt, den Widerruf rechtzeitig loszusenden, um die Frist von 14 Tagen zu wahren.
Stern kündigen: Das aboalarm-Fazit
Die kurzen Kündigungsfristen nach Ablauf des vereinbarten Bezugszeitraums sind sehr kundenfreundlich gestaltet. Allerdings ist es schade, dass die AGB und die Homepage unterschiedliche Informationen hinsichtlich der Anforderung an die Kündigungsform beinhalten. Der Kundenservice hat dafür schnell und freundlich auf unsere Anfrage reagiert.
Wir empfehlen dir, dein Stern-Abo schriftlich (per Brief oder Fax mit Sendeprotokoll) zu kündigen – egal ob du es direkt beim Stern oder bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hast. Dann hast du im Zweifelsfall einen Nachweis, dass du dein Abonnement wirklich gekündigt hast.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!