Spiegel kündigen: Schnell und einfach
Inhaltsübersicht
Du hast die Nase voll von teuren Abo-Gebühren? Wir zeigen dir, wie du schnell und effektiv den Spiegel kündigen kannst.
Der Spiegel ist das auflagenstärkste und beliebteste Nachrichtenmagazin. Nicht nur in Deutschland, sondern sogar in ganz Europa. Jedoch verliert die Zeitschrift seit 2008 jedes Jahr an Abonnenten – sei es aufgrund der immer stärker werdenden Online-Konkurrenz, wegen der hohen Abo-Gebühren oder der zuweilen durchwachsenen Themenauswahl. Hast vielleicht auch du keine Lust mehr auf das populäre Nachrichtenmagazin? Oder fehlt dir schlicht und einfach die Zeit zum Lesen? Bei uns erfährst du, wie du deinen Spiegel schnell und effektiv kündigen kannst – sowohl die Print-Ausgabe als auch die digitale Version.
Spiegel kündigen – das Print-Abo
Wenn du dein Spiegel Print-Abo kündigen möchtest, findest du alle wichtigen Infos dazu auf der von Spiegel extra zu diesem Zweck eingerichteten Abo-Kündigungs-Seite. Hier ist fast alles zusammengefasst, was du zum Kündigen brauchst: die Kündigungsform, die Adresse, an welche die Kündigung gerichtet werden soll und die Telefonnummer, für den Fall, dass du Fragen oder Anregungen zu deinem Abo hast. Fast alles – denn die Faxnummer ist nirgends zu finden. Weder die Angaben, die für eine korrekte Kündigung notwendig sind, noch die Abo-Kündigungsfrist werden hier beleuchtet. Deshalb haben wir für dich noch mal alle Fakten zum Thema Spiegel kündigen gesammelt. ###Spiegel kündigen – Kündigungsfrist beim Print-Abo
Die Kündigungsfrist bei einem Spiegel-Print-Abo beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Das gilt allerding erst nach dem Ablauf deiner regulären Abo-Laufzeit. Je nachdem, ob du ein Jahres-, ein Halbjahres- oder ein Mini-Abo für nur 3 Monate abschlossen hast, kannst du dein Abonnement entsprechend zum Jahresende, zum Ende des 6. Monats bzw. zum Ende des 3. Monats kündigen. In jedem Fall solltest du darauf achten, deinen Vertrag rechtzeitig zu beenden. Sonst kann sich dein Abo im schlimmsten Fall um ein weiteres Jahr verlängern.
Spiegel kündigen – welche Daten muss mein Schreiben enthalten?
Deine Kündigung muss auf jeden Fall deinen Namen und Adresse , deine Vertragsnummer und das Ablaufdatum deines Abos bzw. die Formulierung „Hiermit kündige ich mein Abonnement fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ enthalten. Kündigst du schriftlich oder per Fax, ist dein Name in Handschrift unbedingt nötig – sonst ist dein Kündigungsschreiben nicht rechtskräftig.
Spiegel kündigen – das digitale Abo
Sollest du den Spiegel als E-Paper abonniert haben, ist der Kündigungsprozess noch einfacher. Dafür musst du dich lediglich auf der Spiegel-Internetseite im Service-Bereich einloggen, den Menüpunkt „Meine Abos“ auswählen, zunächst auf „Service“ und gleich danach auf „Kündigung“ klicken. So ist dein E-Paper-Abo schnell und einfach abbestellt.
Spiegel kündigen – aboalarm-Fazit
Grundsätzlich ist das Spiegel-Abo relativ einfach zu kündigen. Brief, Fax, E-Mail – das alles wird vom Spiegel-Verlag akzeptiert. Genauso verhält sich das mit dem Spiegel E-Paper-Abo – die Kündigung kann online, schnell und unkompliziert über die Bühne gehen. Das freut uns und vor allem jeden Spiegel-Nutzer und -Leser. Wünschenswert wäre nur, dass die Informationen zum Thema „Kündigung“ auf der Spiegel-Seite transparenter dargestellt wären. Es sollte keine halbe Stunde dauern, bis man über Google & Co. an die Infos kommt, die der Spiegel-Verlag eigentlich selbst seinen Kunden zur Verfügung stellen sollte. Und das nicht nur kleingedruckt in den AGB, sondern offen und für jeden leicht zu finden, am besten direkt auf der eigenen Abo-Kündigungs-Seite.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!