Computerwoche kündigen: So beendest du dein Abo fristgerecht
Inhaltsübersicht
Wenn du nicht mehr zufrieden mit deinem Abonnement bist, solltest du die Computerwoche kündigen. Wie das am einfachsten funktioniert, liest du hier.
Die Computerwoche ist eine wöchentlich erscheinende Zeitschrift, die rund um die Themen IT, Elektronik und Telekommunikation berichtet. Wenn du dein Abonnement allerdings nicht mehr weiterführen möchtest, ist es an der Zeit die Computerwoche zu kündigen.
Computerwoche kündigen: Beachte deine Kündigungsfrist
Wenn du das Jahresabo Print + Digital abonniert hast, muss deine Kündigung nicht später als 8 Wochen vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Andernfalls verlängert sich dein Abonnement um ein weiteres Jahr.
Möchtest du den Computerwoche Premium Zugang im Jahresabonnement kündigen, kannst du dies jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist tun. Die bereits gezahlten Gebühren der noch offenen Monate werden dir nach der Kündigung zurückerstattet.
Computerwoche kündigen: Das ist die richtige Kündigungsform
Laut AGB musst du deine Computerwoche Kündigung schriftlich einreichen. Das bedeutet, du kannst entweder per Brief oder per Fax kündigen. Wir empfehlen, wichtige Schreiben, wie eine Kündigung, stets per Einschreiben zu versenden und bei einem Faxversand ein Sendeprotokoll zu wählen. Nur so hast du einen Nachweis darüber, dass du dein Kündigungsschreiben auch tatsächlich versendet hast.
Kontakt zur Computerwoche
Kundenservice DataM-Services GmbHPostfach 9161
97091 - Würzburg
Deutschland
Fax: 0931 4170497
Hotline: 0931 4170177
Computerwoche kündigen: In unter zwei Minuten mit aboalarm
Für eine schnelle und stressfreie Kündigung nutze einfach den aboalarm Kündigungsservice. Du brauchst nur deine Daten in unser vorgefertigtes und anwaltlich geprüftes Kündigungsformular eintragen und kannst deine Kündigung direkt online an Computerbild verschicken. Anschließend erhältst du den Versandnachweis deiner Kündigung von uns per E-Mail.
Computerwoche widerrufen
Du hast ein Abonnement bei der Computerwoche abgeschlossen, bereust es allerdings bereits wieder? Dann mache von deinem Widerrufsrecht Gebrauch. Ab dem Zeitpunkt, an dem du die erste Ausgabe der Zeitschrift erhältst, hast du 14 Tage Zeit, um dem Anbieter ein Widerrufsschreiben zu schicken. Eine Begründung brauchst du in deiner Widerrufserklärung übrigens nicht anzugeben.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!