Burda Direct kündigen – über Neue Verlagsgesellschaft
Die Burda Direct GmbH vertreibt über die NVG Abonnements verschiedene Zeitschriften. Lies hier, wie du bei Burda Direct kündigen kannst.
Informiert man sich im Internet über den Abo-Vertrieb und die Bedingungen der Burda Direct ist man zunächst ziemlich verwirrt. Nach einigen Nachforschungen haben wir dann aber erkannt, dass die Abo-Verwaltung über die Neue Verlagsgesellschaft erfolgt. Diese ist ein Unternehmen der Burda Direct GmbH. Kündigungsbedingungen sucht man auf der Webseite von Burda Direct vergeblich und die Neue Verlagsgesellschaft selbst hat, zum Zeitpunkt unserer Recherche, keine Webseite. Über ein paar Umwege haben wir die Bestimmungen dann gefunden und für dich zusammengefasst:
Burda Direct kündigen – Frist und Form
Burda Direct, beziehungsweise die NVG, bietet Abonnements über sechs, zwölf oder 24 Monate an. Nach dem Ablauf dieser Mindestlaufzeit kannst du dein Abo jederzeit zum nächstmöglichen Heft kündigen. Das Geld für schon bezahlte Hefte bekommst du in diesem Fall wieder.
Zusätzlich gibt es auch Miniabos, die über drei oder vier Monate laufen. Diese kannst du vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen, ansonsten verlängert sich das Abonnement automatisch. Hat sich dein Abo verlängert, kannst du auch dieses jederzeit zum nächsten Heft kündigen.
Laut FAQ kannst du dein Abo bei der Burda Direct sowohl schriftlich, als auch per E-Mail kündigen.
Burda Direct kündigen – Adresse
Willst du bei Burda Direct kündigen, schicke deine Kündigung an folgende Adresse:
Burda Direkt Services GmbHHubert-Burda-Platz 2
77652 - Offenburg
Deutschland
E-Mail: kundenservice@burdadirect.de
Fax: 0781/6395781
Hotline: 07818401
Achtung: Mo. bis Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr
Burda Direct kündigen – das aboalarm-Urteil
Die Kündigungsbedingungen bei Burda Direct beziehungsweise der Neuen Verlagsgesellschaft sind fair. Die Möglichkeit per E-Mail zu kündigen ist außerdem sehr zeitgemäß. Schade ist jedoch, dass man nur sehr schwer herausfindet, dass die Abo-Verwaltung über die Neue Verlagsgesellschaft erfolgt. Dies wird auf der gesamten Webseite nicht eindeutig genannt und auch nach AGB sucht man vergeblich. Nur wer genau hinsieht, erkennt, dass es sich bei der NVG um ein Unternehmen der Burda Direct handelt. Eine direkte Verlinkung auf die AGB oder ein eindeutiger Hinweis wären sehr wünschenswert.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!