ERGO Versicherung kündigen
Inhaltsübersicht
Deine Versicherung passt nicht mehr zu deinen Lebensumständen? Wir zeigen dir, wie du deine ERGO Versicherung kündigen kannst.
Alle Infos zu Laufzeit und Frist
Die vereinbarte Laufzeit bei Lebensversicherungen liegt oft bei zwischen 12-35 Jahren. In der Regel hast du eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Danach kannst du deine Lebensversicherung gemäß des Versicherungsvertragsgesetzes zum Ende deines aktuellen Zahlungs- bzw. Versicherungszeitraums kündigen. Wenn du also jährlich deine Beiträge bezahlst, kannst du deinen Vertrag jederzeit vorher kündigen. Zahlst du deine Beiträge monatlich, so kannst du jederzeit zum Monatsende kündigen.
Zwischen dem Versand der Kündigung und dem Zahlungseingang können vier bis zehn Wochen vergehen.
So kündigst du deine ERGO Versicherung
Du kannst deine Lebensversicherung per E-Mail, Post oder Fax kündigen. In deinem Kündigungsschreiben müssen folgende Punkte enthalten sein: - Name und Anschrift - Vertrags-/Versicherungsscheinnummer - Zeitpunkt deiner Kündigung - Aufforderung zur Überweisung des Rückkaufwertes - Bitte um schriftliche Bestätigung über Erhalt der Kündigung - Ort, Datum, Unterschrift
Oftmals wirst du dazu aufgefordert, den Originalversicherungsschein an die Versicherer zurückzusenden. Davor solltest du aber Kopie erstellen, die du eventuell noch für Nachforderungen brauchen kannst. Hier kannst du oftmals bis zu 45 Prozent zurückbekommen.
Schnell und sicher kündigen mit aboalarm
Nutze unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage, ergänze deine persönlichen Daten und versende deine Kündigung direkt über uns an die ERGO. Anschließend erhältst du von uns eine Versandbestätigung, die dir als Beleg dient, falls es zu rechtlichen Problemen kommt.
Adresse der ERGO Lebensversicherung
ERGO Group AGLebensversicherung
ERGO-Platz 1
40198 - Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: service@ergo.de
Fax: +49 40 6376-5954
Hotline: 0800 3746-000
Achtung: (täglich 7-19 Uhr, gebührenfrei in Deutschland) Aus dem Ausland: +49 211 477-7100
Widerruf
Es gab mehrere Fälle in denen Versicherungsverträge Fehler auswiesen und deshalb widerrufen werden konnten. Besonders wenn du deinen Vertrag zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 geschlossen hast, kannst du diese oft noch rückabwickeln, da viele Versicherer damals nicht richtig über das Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht belehrt haben. In diesem Fall kannst du noch heute widersprechen. Ein Widerspruch lohnt sich meist mehr, vor allem wenn es offensichtliche Lücken im Vertrag gibt.
Stand März 2021
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!