Neue Verlagsgesellschaft kündigen – Mach Schluss mit Zeitschriftenabos der Burda Direkt GmbH
Inhaltsübersicht
Du hast ein Zeitschriftenabonnement bei der neuen Verlagsgesellschaft und möchtest dieses loswerden? aboalarm zeigt dir, wie du die neue Verlagsgesellschaft kündigen kannst.
Die neue Verlagsgesellschaft (NVG) ist ein Unternehmen der Burda Direkt GmbH über das zahlreiche Zeitschriftenabonnements abgeschlossen werden können. Du hast ein solches Abonnement und möchtest dieses kündigen? Wir haben alle Informationen von den Vertragslaufzeiten bis hin zur Kündigungsfrist für dich zusammengefasst.
Neue Verlagsgesellschaft kündigen: Achte auf Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Die NVG bietet Zeitschriftenabonnements mit einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten, 12 Monaten oder 24 Monaten an. Welche Laufzeit auf deinen Vertrag zutrifft, entnimmst du am besten deinen Vertragsunterlagen.
Nach Beendigung dieses Verpflichtungszeitraumes hast du laut AGB der Burda Direkt GmbH die Möglichkeit, deinen Vertrag bei der Neuen Verlagsgesellschaft jederzeit zum nächsten Heft zu kündigen. Das Geld für bereits im Voraus bezahlte, aber aufgrund der Kündigung nicht erhaltene Hefte, bekommst du selbstverständlich zurück.
Zudem kannst du bei der NVG sogenannte Miniabonnements über 3 bis 4 Monate abschließen. Diese können mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Solltest du diese Frist verpassen, verlängert sich dein Vertrag zwar automatisch, ist dann aber jederzeit wieder zum nächstmöglichen Heft kündbar.
Deine Kündigung muss laut FAQ schriftlich per E-Mail, Fax oder Post bei der NVG eingehen. Wir empfehlen einen Kündigungsversand per Fax mit Sendeprotokoll oder Brief mit Einschreiben, bei welchen du im Gegensatz zur Kündigung per E-Mail einen im Streitfall nötigen Nachweis über den fristgerechten Eingang dieser erhältst.
Am einfachsten und schnellsten ist es, du verwendest unser vorgefertigtes und anwaltlich geprüftes Kündigungsschreiben, in das du lediglich deine persönlichen Daten eintragen und es anschließend direkt über aboalarm verschicken kannst. So klappt deine Kündigung sogar in nur 2 Minuten.
Dein Widerrufsrecht bei der neuen Verlagsgesellschaft
Dein online abgeschlossener Vertrag bei der NVG ist noch keine 2 Wochen alt? Dann hast du natürlich auch hier das Recht diesen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn du dein Widerrufsschreiben rechtzeitig innerhalb der 14-tägigen Frist abschickst. Am besten du verwendest das bereits vorgefertigte Schreiben von aboalarm und versendest dieses per E-Mail, Fax oder Brief an die Neue Verlagsgesellschaft.
Neue Verlagsgesellschaft kündigen: Unser Fazit
Die Kündigungsbedingungen der Neuen Verlagsgesellschaft sind fair, doch um diese herauszufinden muss man lange suchen. Bei Suchanfragen zur Neuen Verlagsgesellschaft, gelangt man zunächst auf die Website der Burda Direkt GmbH, da das Tochterunternehmen über keine eigene Website verfügt. Die AGB sind ebenso äußerst schwer zu finden und somit nicht kundenfreundlich dargestellt. Die Möglichkeit deinen Vertrag mit der Neuen Verlagsgesellschaft per E-Mail kündigen zu können, ist jedoch zeitgemäß und gut. Genauso sieht es mit den Kündigungsfristen aus. Eine Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zum nächstmöglichen Heft ist äußerst kundenfreundlich.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!