Gong Verlag kündigen: Schluss mit Zeitschriftenabonnements!
Inhaltsübersicht
Du hast ein Zeitschriftenabonnement beim Gong Verlag und möchtest dieses loswerden? Wir zeigen dir, wie du dein Abonnement beim Gong Verlag kündigen kannst.
Der Gong Verlag ist ein seit 1948 in München ansässiger Verlag, der mittlerweile der Funke Mediengruppe angehört. Das Unternehmen vertreibt seine über 15 verschiedenen Zeitschriften als Print-, sowie als Digitalabo. Egal, für welche Option du dich entschieden hast, wir erklären dir, wie du beim Gong Verlag kündigen kannst.
Gong Verlag kündigen: Achte auf Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Der Gong Verlag bietet Zeitschriftenabonnements mit Mindestvertragslaufzeiten von sechs oder zwölf Monaten an.
Bist du dir nicht sicher, für welche Laufzeit du dich bei Vertragsschluss entschieden hast, wirf einen Blick in deine Vertragsunterlagen.
Laut AGB sind die Abonnements mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Verpasst du diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um die bei Vertragsschluss gewählte Laufzeit, jedoch längstens um ein Jahr.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen. So geht es aus den unternehmenseigenen AGB hervor. Das bedeutet, du kannst per Fax, E-Mail oder Brief kündigen.
Gong Verlag widerrufen
Hast du schon einmal von dem gesetzlichen Widerrufsrecht gehört? Demnach können Verträge innerhalb von 14 Tagen schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ist dein Vertrag also noch keine zwei Wochen alt, kannst du eine ordentliche Kündigung durch einen Widerruf umgehen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn du dein Widerrufsschreiben rechtzeitig innerhalb der 14-tägigen Frist abschickst. Auch hierfür hat aboalarm das richtige Schreiben für dich. Einfach ausfüllen und direkt verschicken.
Gong Verlag kündigen: Eine Zusammenfassung
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!