ADAC Reiserücktrittsversicherung kündigen: Urlaub ohne die gelben Engel
Inhaltsübersicht
- ADAC Reiserücktrittsversicherung kündigen: Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
- Diese Form sollte deine Kündigung der ADAC Reiserücktrittsversicherung haben
- Kontakt zu ADAC Reiserücktrittsversicherung
- ADAC Reiserücktrittsversicherung kündigen: mit aboalarm in nur 2 Minuten
- ADAC Reiserücktrittsversicherung: in diesen Fällen gilt das Sonderkündigungsrecht
- ADAC Reiserücktrittsversicherung: Widerruf
Wenn du auf Reisen keine Risiken eingehen willst, kann sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnen. Im Ernstfall ist sie für dich da, wenn unvorhergesehene Probleme – wie zum Beispiel Krankheit oder Verkehrsprobleme – auftreten und du deine Reise nicht antreten kannst. Wenn du allerdings nicht mehr zufrieden mit deinem Vertrag bist oder einfach ein besseres Angebot gefunden hast, erfährst du hier, wie du die ADAC Reiserücktrittsversicherung kündigen kannst.
Der ADAC bietet seine Reiserücktrittsversicherung in eine Basis-, Exklusiv- oder Premiumversion an. Je nachdem, in welcher der drei Kategorien sich dein Versicherungspaket befindet, erhältst du Versicherungsschutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch oder Sachschäden an deinem Reisegepäck. Wenn du Mitglied beim ADAC bist, erhältst du die Versicherung außerdem zu besonderen Konditionen. Was du beachten musst, wenn du deine ADAC Reiserücktrittsversicherung kündigen möchtest, haben wir dir hier zusammengefasst.
ADAC Reiserücktrittsversicherung kündigen: Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Eine ADAC Reiserücktrittsversicherung wird mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Wenn du nicht kündigst, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Willst du deine ADAC Reiserücktrittsversicherung kündigen, musst du eine Frist von einem Monat zum Vertragsablauf einhalten. Geht deine Kündigung später ein, gilt sie nicht mehr als fristgerecht. In diesem Fall wärst du ein weiteres Beitragsjahr an deinen Versicherungsvertrag beim ADAC gebunden.
Diese Form sollte deine Kündigung der ADAC Reiserücktrittsversicherung haben
Für eine Kündigung beim ADAC gilt die Textform. Das heißt, du kannst deine Kündigung per Brief, per Fax oder per E-Mail verschicken. Wir empfehlen dir allerdings, das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll zu versenden. Nur so erhältst du einen Nachweis darüber, dass dein Kündigungsschreiben auch tatsächlich beim Anbieter eingegangen ist.
Kontakt zu ADAC Reiserücktrittsversicherung
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.Reiserücktrittversicherung
Hansastr. 19
80686 - München
Deutschland
E-Mail: reiseruecktritt@adac.de
Fax: +49 89 76 76 51 10
Hotline: +49 89 76 76 61 00
ADAC Reiserücktrittsversicherung kündigen: mit aboalarm in nur 2 Minuten
Möchtest du nicht unnötig viel Zeit und Energie für die Kündigung deiner ADAC Reiserücktrittsversicherung verschwenden? Mit dem aboalarm Kündigungsservice klappt das Kündigen in nur zwei Minuten. Du brauchst lediglich deine Vertragsdaten in das vorgefertigte und anwaltlich geprüfte Formular einzutragen und die Kündigung direkt online an den Anbieter zu senden. Den Rest übernehmen wir für dich. Im Anschluss erhältst du von uns einen Versandnachweis per E-Mail. Dieser dient dir im Streitfall als Nachweis, dass deine Kündigung rechtzeitig versandt wurde.
ADAC Reiserücktrittsversicherung: in diesen Fällen gilt das Sonderkündigungsrecht
Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, kann der Vertrag auch außerhalb der geltenden Fristen gekündigt werden. Willst du deine ADAC Reiserücktrittsversicherung nach so einem Vorfall kündigen, musst du dies dem Anbieter spätestens einen Monat nach Abschluss der Leistungsverhandlungen mitteilen. Im Kündigungsschreiben kannst du festlegen, ob deine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll.
Außerdem kannst du eine Sonderkündigung einreichen, wenn der ADAC die Beiträge erhöht. Ab dem Zeitpunkt, an dem du vom ADAC die schriftliche Mitteilung über die Beitragserhöhung erhältst, hast du einen Monat Zeit um zu kündigen. Dein Vertrag endet dann mit sofortiger Wirkung bzw. frühestens dann, wenn die Preiserhöhung wirksam wird .
ADAC Reiserücktrittsversicherung: Widerruf
Hast du deinen Versicherungsschein inklusive Vertragsbestimmungen vor weniger als 14 Tagen erhalten? Dann hast du die Möglichkeit deinen Vertrag zu widerrufen. Sende dazu deine Widerrufserklärung entweder per Post an die oben hinterlegte Adresse des ADAC oder per Fax an die Nummer (089) 76764866. Alternativ kannst du deinen Widerruf auch per Mail an service.vertragsaenderung@adac.de schicken. Eine Begründung musst du dabei nicht angeben. Der Widerruf gilt als fristgerecht, wenn du ihn vor Ablauf der 14-tägigen Frist abschickst.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!