Flirtcafe kündigen- so machst du keine Fehler!
Inhaltsübersicht
Möchtest du dein Abonnement bei Flirtcafe kündigen, kannst du dies laut AGB nur per Brief. Wir bezweifeln jedoch, dass die AGB gültig sind.
Zwar gibt es bei Flirtcafe eine kostenlose Mitgliedschaft, diese dient allerdings nur zum Erstellen eines Profils. Denn schon für das Versenden einer einzelnen Nachricht muss ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen werden. Die ersten 10 Tage kosten dabei 1,99 Euro. Danach berechnet Flirtcafe 19 Euro pro Woche , wobei die Mindestlaufzeit bei 6 Monaten liegt. Das ergibt insgesamt einen Betrag von 468 Euro für ein halbes Jahr Mitgliedschaft !
Flirtcafe kündigen: Kündigungsfrist und Form
Bei der Kündigungsfrist unterscheidet Flirtcafe zwischen dem zehntägigen Probeabo und dem normalen Abo, das eine Laufzeit von 6 Monaten hat. Für die Probemitgliedschaft gilt eine Kündigungsfrist von 3 Tagen , während für das normale Abo eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt.
Das bedeutet, wenn du das Abo nach der zehntägigen Probezeit nicht weiter beziehen möchtest, musst du dein Kündigungsschreiben als Brief bereits am ersten oder zweiten Tag versenden , da die Deutsche Post ein oder zwei Werktage zur Zustellung braucht.
Um Flirtcafe kündigen zu können muss die Kündigung als Brief an Flirtcafe gesendet werden, du darfst also laut AGB weder Fax noch E-Mail verwenden. Dies gilt aber nur für Mitgliedschaften die bis zum 31.09.2016 abgeschlossen wurden.
Flirtcafe kündigen: Die Möglichkeit eines Widerrufs
Zwar sieht der Gesetzgeber eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor, diese kannst du aber nur geltend machen, wenn du dein Abonnement noch nicht benutzt hast. Sobald du aber eine Nachricht versendet hast oder einen anderen Teil des Abonnements benutzt, erlischt dein Recht auf einen Widerruf laut den AGB von Flirtcafe. In diesem Fall bleibt dir eigentlich nur die Möglichkeit zu kündigen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass dieses Vorgehen laut § 312 d Abs. 3 BGB nicht rechtskräftig ist , da seit 2009 das Widerrufsrecht nur dann vorzeitig erlischt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist. Das Widerrufsrecht darf also nicht erlöschen , nur weil man beispielsweise bereits die Nachrichtenfunktion von Flirtcafe benutzt hat. Solltest du Probleme haben, dein Widerrufsrecht durchzusetzen, solltest du auf § 312 d Abs. 3 BGB verweisen und dich außerdem an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden. Dort wird man sich mit Flirtcafe in Kontakt setzen und gegen dieses Verhalten vorgehen.
Solltest du dein Abo noch nicht verwendet haben, kannst du ein Widerrufsschreiben an Flirtcafe senden. Ein vorgefertigtes Formular für dein Widerrufsschreiben, das du entweder über den Browser ausfüllen und dann per Fax oder E-Mail versenden oder ausdrucken kannst, findest du bei Aboalarm.
Flirtcafe kündigen: Unser Fazit
Im Fall von Flirtcafe bieten die Anbieter ein zehntägiges Testabo an, das allerdings eine Kündigungsfrist von 3 Tagen hat und zudem, laut AGB, nur per Brief gekündigt werden kann. Das bedeutet, dass der Nutzer praktisch schon mit dem Vertragsabschluss wissen muss, ob er das Abo behalten möchte oder nicht, da das Kündigungsschreiben um die Frist zu gewährleisten bereits am selben, spätestens aber am nächsten Tag, versendet werden muss.
Insgesamt ist das Angebot von Flirtcafe nicht sehr nutzerfreundlich und wirkt unseriös. Der Preis ist enorm hoch und die Kündigungsfrist für das Testabo extrem knapp bemessen. Auch der Brief als einzige Kündigungsform ist weder nutzerfreundlich noch zeitgemäß.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!