ElitePartner kündigen: Wir helfen dir aus deinem Abo!
Inhaltsübersicht
Willst du bei Elitepartner kündigen solltest du deine Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist genau kennen. Ansonsten drohen aufgrund der Verlängerung hohe Kosten.
Wer bei Elitepartner eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließt, dem ist die Partnersuche viel Geld wert. Willst du dann aber doch deine Mitgliedschaft bei Elitepartner kündigen, solltest du dich unbedingt über die unterschiedlichen Kündigungsfristen informieren. Denn verpasst du diese, verlängern sich alle Mitgliedschaften um mindestens 6 Monate und das kostet dich fast 420 Euro.
Elitepartner kündigen: Keine Frist verpassen
Will man sich vor einer Anmeldung bei Elitepartner erkundigen, wie man die Mitgliedschaft wieder kündigt, findet man zwar in den AGB die geforderte Form, Informationen zu den Fristen gibt es allerdings nicht. Auch eine Anfrage beim Kundendienst brachte uns nicht weiter. Dieser sagte uns, man solle doch erst mal eine kostenfreie Mitgliedschaft abschließen und dann würde man Zugriff auf die Informationen zu Laufzeit und Kündigungsfristen bekommen. Nicht wirklich das, was wir erhofft hatten. Nach der Anmeldung zur kostenfreien Mitgliedschaft waren die Laufzeiten und Fristen dann aber deutlich aufgeführt.
Daher können wir an dieser Stelle leider keine genauen Angaben zu den Kündigungsfristen bei Elitepartner machen. Schlage diese am Besten in den AGB nach, die du bei Vertragsschluss vorliegen hattest.
Deine Kündigung musst du schriftlich oder online über das Kundencenter an Elitepartner schicken. Dazu kannst du unser vorgefertigtes Kündigungsschreiben nutzen und es direkt absenden. Seit einem Urteil gegenüber einem anderen Online-Dating-Portal , erlauben die AGB von Elitepartner auch eine Kündigung per Brief oder Fax.
Dennoch raten wir dir, sicherheitshalber die vorgeschriebene Kündigungsform einzuhalten, um Ärger zu vermeiden. Solltest du bereits per E-Mail gekündigt haben und Elitepartner erkennt dies nicht an, rät die Anwältin Viola Lachenmann in ihrem Blog dazu, in einem Schreiben die Ungültigkeit der AGB-Klausel anzusprechen und notfalls einen Anwalt einzuschalten. Du kannst dich in einem solchen Fall auch am die Verbraucherzentrale in deinem Bundesland wenden. Doch Vorsicht, die Beratung dort ist nicht kostenfrei. Einen ungefähren Überblick über die Kosten bekommst du in einem weiteren Blogbeitrag.
Willst du Elitepartner kündigen, wende dich an folgende Adresse:
Elitepartner kündigen: Der Aboalarm-Check
Neben der Tatsache, dass man leider vor der Anmeldung keinerlei Informationen zu geltenden Kündigungsfristen bekommt, waren wir auch über die Verlängerungszeiträume , wenn man die Kündigungsfrist verpasst, überrascht. Dass sich die 24- und 12-monatige Mitgliedschaft jeweils um die gesetzliche Höchstdauer von 12 Monaten verlängern, verwundert nicht weiter. Dass sich die 6-monatige Mitgliedschaft jedoch auch um 12 Monate verlängert verwundert da schon mehr. Besonders überraschte allerdings, dass sich die drei- und einmonatige Mitgliedschaft jeweils um ganze 6 Monate verlängern. Immerhin kosten diese 6 Monate insgesamt fast 420 Euro.
Achte deshalb wirklich besonders darauf, rechtzeitig zu kündigen und beachte vor allem, dass eine Kündigung per Brief früh genug abgeschickt werden muss.
Verwunderlich ist auch, dass Elitepartner offensichtlich bisher nicht auf das vor Kurzem gefällte Urteil bezüglich der E-Mail-Kündigung von Online-Diensten eingegangen ist. Böse Absicht möchten wir nicht unterstellen, aber kundenfreundlicher wäre die möglichst schnelle Einführung der E-Mail-Kündigung und ein klarer Hinweis darauf in den AGB allemal.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!