Malteser Hilfsdienst kündigen: Das gilt für die Förder- und ordentliche Mitgliedschaft!
Inhaltsübersicht
Du hast eine Malteser Mitgliedschaft, die du beenden möchtest? Erfahre hier, wie du die katholische Organisation Malteser Hilfsdienst kündigen kannst.
Der Malteser Hilfsdienst ist eine katholische Organisation, die sich in der Altenpflege, Jugendarbeit, Erste-Hilfe-Ausbildung, Flüchtlingshilfe und vielen weiteren sozialen Tätigkeitsbereichen engagiert. Die gespendeten Mitgliedsbeiträge werden in bereits laufende oder neue Projekte investiert. Du hast dich dazu entschlossen, deine Mitgliedschaft zu beenden? Wir zeigen dir, wie du bei Malteser Hilfsdienst kündigen kannst.
Malteser Hilfsdienst kündigen: Das gilt bei ordentlichen Mitgliedschaften
Grundsätzlich können bei Malteser Hilfsdienst zwei unterschiedliche Mitgliedschaften eingegangen werden, die ordentliche und die Fördermitgliedschaft.
Diese unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, dass sich ordentliche Mitglieder in der Regel aktiv am Vereinsleben beteiligen, Stimmrechte besitzen und wählbar sind. Fördermitglieder unterstützen den Verein hingegen lediglich durch regelmäßige Geldspenden.
Als ordentliches Mitglied kannst du deine Mitgliedschaft jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wirksam wird deine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres. Verpasst du es rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Deine Kündigung muss schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand oder der Diözesanleitung erfolgen, so geht es aus der Satzung hervor. Am besten, du kündigst per Einschreiben mit Rückschein. Hier erhältst du einen Nachweis über den fristgerechten Eingang deiner Kündigung, den du in einem möglichen Streitfall vorweisen kannst.
Malteser Hilfsdienst kündigen: So gehst du bei Fördermitgliedschaften vor
Bist du Fördermitglied bei Malteser, verpflichtest du dich zu einer regelmäßigen Spende. Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn du nicht kündigst. Du kannst diese jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden, wirksam wird die Kündigung zum Ende der mit dem letzten Mitgliedsbeitrag gezahlten Periode. Aus der zugehörigen Satzung geht hervor, dass die Kündigung der Fördermitgliedschaft ebenfalls schriftlich erfolgen muss.
Willst du dich nicht länger als nötig mit dem Thema Kündigung beschäftigen, kannst du mit unserem Kündigungsservice innerhalb weniger Minuten kündigen. Ergänze das Kündigungsschreiben einfach mit deinen persönlichen Angaben – wie Name, Adresse und Kundennummer – und versende es direkt mit unserem Kündigungsversand. Im Anschluss erhältst du von uns die Versandbestätigung, die dir als Nachweis für den Versand deiner Kündigung dient.
Hast du Malteser Hilfsdienst ein Lastschriftmandat erteilt, lege deiner Kündigung zusätzlich den Widerruf der Einzugsermächtigung bei.
Malteser Hilfsdienst Mitgliedschaft widerrufen
Du hast eine Mitgliedschaft abgeschlossen, obwohl du dies gar nicht wolltest? Liegt dein Vertragsschluss noch keine 14 Tage zurück, kannst du eine ordentliche Kündigung mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht umgehen. Dieses gilt für online oder am Telefon geschlossene Verträge, die Angabe einer Begründung ist nicht erforderlich.
Hast du deinen Vertrag also mit einem Mitarbeiter bei dir zu Hause geschlossen, kannst du diesen ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen.
Kontakt zu Malteser Hilfsdienst
Malteser Hilfsdienst e.V.Erna-Scheffler-Str. 2
51103 - Köln
Deutschland
E-Mail: malteser@malteser.org
Fax: 0221 98221499
Hotline: 0221 98221000
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!