Volksfürsorge Kfz-Versicherung kündigen: Das musst du beachten
Inhaltsübersicht
Die Volksfürsorge wurde 1913 gegründet und ist heute Tochter der Generali Deutschland. Du möchtest deine Volksfürsorge Kfz-Versicherung kündigen? Wir helfen dir dabei.
Volksfürsorge Kfz-Versicherung kündigen: Laufzeit und Kündigungsfrist
Die Mindestlaufzeit deiner Kfz-Versicherung findest du in deinen Versicherungsunterlagen. Generell verläuft ein Versicherungsjahr von Januar bis Dezember. Deine Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Laufzeitende. Deine Kündigung muss bei der Volksfürsorge bis zum 30. November eingetroffen sein, ansonsten verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
So kündigst du deine Volksfürsorge Kfz-Versicherung
Wenn du deine Kfz-Versicherung bei der Volksfürsorge kündigen möchtest, kannst du dies per Brief oder Fax tun. Am besten versendest du deine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll. Somit hast du einen Nachweis, dass du deine Kündigung fristgerecht versendet hast.
Kontakt zum Anbieter
Volksfürsorge AG20071 - Hamburg
Deutschland
E-Mail: service@volksfuersorge.de
Fax: 04028653369
Hotline: 04028654477
Achtung: montags bis freitags von 8:00 bis 19:00 Uhr
Volksfürsorge Kfz-Versicherung kündigen: Sicher mit aboalarm
Wir helfen dir gerne bei deiner Kündigung: Nutze unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage, ergänze diese mit deinen persönlichen Angaben und kündige schnell und einfach direkt online über uns. Im Anschluss erhältst du von uns einen Versandnachweis deiner Kündigung per E-Mail.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!