VGH kündigen: Tipps und Tricks für dich!
Inhaltsübersicht
Du hast eine Kfz-Versicherung der VGH, bist jedoch unzufrieden mit den Leistungen? Wir zeigen dir, wie du der VGH ganz einfach kündigen kannst.
VGH kündigen: Kündigungsfrist und -form
Zwar ergibt sich die genaue Laufzeit der VGH Kfz-Versicherung aus deinem Versicherungsschein, jedoch wird ein Großteil aller Kfz-Versicherungen mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen und lässt sich unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Laufzeitende kündigen. Bei Nicht-Kündigung verlängert sich ein solcher Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Ist der Vertrag ausdrücklich auf weniger als ein Jahr befristet, endet dieser automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Aus den AGB ergibt sich eine Kündigung in Textform. Das bedeutet, du kannst deinen Vertrag per Fax, E-Mail oder Brief kündigen.
So kündigst du einfach und bequem
Noch schneller kannst du die VGH mit unserem obigen vorgefertigten und anwaltlich geprüften Kündigungsschreiben kündigen. Die Adresse des Versicherers ist bereits eingetragen und wird regelmäßig überprüft. Füge lediglich deine persönlichen Daten hinzu und verschicke deine fertige Kündigung direkt an die VGH. Einfacher kannst du der VGH nicht kündigen. Zudem gilt für den Großteil der Kündigungen, die über aboalarm versendet werden die aboalarm Kündigungsgarantie. Diese garantiert dir eine rechtssichere Kündigung ohne Folgekosten. Du hast weitere Fragen zur VGH Kündigung? Dann wende dich gerne an unser erfahrenes Support-Team.
VGH kündigen: Adresse
VGH VersicherungenKFZ-Versicherung
Schiffgraben 4
30159 - Hannover
Deutschland
E-Mail: service@vgh.de
Fax: 05113622960
Hotline: 08001750844
Das musst du zu Widerrufs- und Sonderkündigungsrecht wissen
Dein Vertragsschluss liegt noch keine 14 Tage zurück? Dann nimm das gesetzliche Widerrufsrecht in Anspruch. Dieses besagt, dass online oder am Telefon geschlossene Verträge schriftlich und ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können. Zudem gewährt dir die VGH ein Sonderkündigungsrecht im Schadensfall oder bei Verkauf bzw. Versteigerung des versicherten Fahrzeugs.
Erhöht der Versicherer die Preise oder nimmt er Änderungen an den Leistungen vor, kannst du der VGH ebenfalls außerordentlich kündigen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!