Versicherungskammer Bayern Kfz-Versicherung kündigen: Das sind die ersten Schritte
Inhaltsübersicht
Die Versicherungskammer Bayern gibt es bereits 1811 und bietet heute zahlreiche Versicherungsarten. Du möchtest deine Versicherungskammer Bayern Kfz-Versicherung kündigen? Wir zeigen dir, wie das geht.
Versicherungskammer Bayern Kfz-Versicherung kündigen: Laufzeit und Frist
Um die Mindestlaufzeit deiner Kfz-Versicherung herauszufinden, wirf am besten einen Blick in deine Versicherungsunterlagen. In der Regel läuft die Kfz-Versicherung meist ein ganzes Jahr, von Januar bis Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Deine Versicherungskammer Bayern Kfz-Versicherung muss also bis zum 30. November bei der Versicherungskammer Bayern eingetroffen sein. Kündigst du nicht fristgerecht, verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
So kannst du kündigen
Möchtest du deine Versicherungskammer Bayern Kfz-Versicherung kündigen, kannst du dies per Brief oder Fax tun. Generell empfehlen wir dir immer den Versand wichtiger Dokumente, wie einer Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll. Dadurch hast du einen Nachweis, dass deine Kündigung fristgerecht versandt wurde.
Versicherungskammer Bayern Adresse
Versicherungskammer BayernKFZ-Versicherung
Maximilianstr. 53
80530 - München
Deutschland
E-Mail: service@vkb.de
Fax: 08921 602714
Hotline: 089 21600
Versicherungskammer Bayern Kfz-Versicherung kündigen: Einfach mit aboalarm
Mach dir die Kündigung deiner Kfz-Versicherung so einfach, wie möglich und kündige mit aboalarm. Nutze unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage, ergänze diese mit deinen persönlichen Angaben und versende deine Kündigung direkt online an den Anbieter. Im Anschluss erhältst du von uns einen Nachweis über den Versand deiner Kündigung per E-Mail.
_Stand: August 2021
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!