Sparkassenversicherung Kfz-Versicherung kündigen
Inhaltsübersicht
Du möchtest deine Sparkassen Kfz-Versicherung kündigen? Mehr dazu erfährst du hier.
Infos rund um die Frist und Form der Kündigung
Das Versicherungsjahr der Sparkassen Kfz-Versicherung verläuft normalerweise vom 01.01. des Jahres bis zum 01.01. des Folgejahres. Um sicherzugehen, dass dies bei deinem Vertrag auch der Fall ist, wirf einen Blick in deine Vertragsunterlagen. Deine Kündigung muss bei deinem Versicherer mindestens einen Monat und einen Tag vor Ende der Laufzeit erfolgen. Hier ist meist der 30.11. der Stichtag. Kündigst du nicht fristgerecht, verlängert sich dein Vertrag bei der Sparkasse automatisch um ein weiteres Jahr.
Für eine rechtskräftige Kündigung musst du deine Sparkassen Kfz-Versicherung schriftlich kündigen. Generell empfehlen wir dir immer den Versand deiner Kündigung als Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll.
Kündige schnell und sicher mit aboalarm
Verwende unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage und mach dir deine Kündigung so einfach, wie möglich. Ergänze das Kündigungsschreiben mit deinen persönlichen Angaben und versende es online direkt an deinen Anbieter. Im Nachgang erhältst du von uns einen Versandnachweis für deine Kfz-Versicherung.
Sparkassen Kfz-Versicherung: Recht auf Sonderkündigung
Erhöht dein Versicherer die Preise oder ändert die Tarife, so entsteht für dich ein Sonderkündigungsrecht. Diese Änderungen müssen dir von der Sparkasse schriftlich mitgeteilt werden. Ein telefonischer Hinweis ist hier nicht ausreichend. Ab Eingang der Nachricht hast du ein Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat.
Stand Juli 2021
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!