Münchener Verein Kfz-Versicherung kündigen
Inhaltsübersicht
Du brauchst deine Münchener Verein Kfz-Versicherung nicht mehr oder bist unzufrieden mit deren Leistung? Wir zeigen dir, was du bei deiner Kündigung beachten musst.
Infos zu Frist und Form
Ein Versicherungsjahr dauert beim Münchener Verein, wie bei den meisten Autoversicherungen auch, vom 01.01. bis zum 01.01. des Folgejahres. Möchtest du kündigen, muss deine Kündigung mindestens einen Tag und einen Monat vor Laufzeitende beim Versicherer vorliegen. In der Regel ist hier der 30.11. die Frist. Wenn du deinen Vertrag nicht fristgerecht kündigst, verlängert dieser sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Deine Kündigung der Münchener Verein Kfz-Versicherung muss schriftlich erfolgen. Bei solch wichtigen Dokumenten und Verträgen empfehlen wir dir immer den Versand deiner Kündigung per Post als Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit Sendeprotokoll.
Sicher und schnell mit aboalarm
Mach dir deine Kündigung so einfach wie möglich und verwende unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage. Ergänze das Schreiben mit deinen persönlichen Daten und versende deine Kündigung online direkt an den Anbietern. Im Anschluss an deine Kündigung erhältst du von uns eine E-Mail mit einem Versandnachweis deiner Kündigung.
Münchener Verein Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht
Bei einer Tarifänderung oder Preiserhöhung steht dir das Sonderkündigungsrecht zu. Die Änderungen müssen dir von dem Münchener Verein explizit schriftlich mitgeteilt werden. Eine telefonische Mitteilung reicht hier nicht aus. Nach Zugang der Mitteilung kannst du innerhalb eines Monats deine Autoversicherung kündigen.
Stand Mai 2021
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!