Helvetia Kfz-Versicherung VIVA kündigen
Inhaltsübersicht
Du bist unzufrieden mit den Leistungen deiner Helvetia Kfz-Versicherung und möchtest diese kündigen? Wir zeigen dir, was du beachten musst.
Alles zu Frist und Form
Bei der Helvetia reicht ein Versicherungsjahr wie bei den meisten Kfz-Versicherungen vom 01.01. bis zum 01.01. des Folgejahres. Wenn du deine Kfz-Versicherung kündigen möchtest, muss bei deinem Versicherer mindestens einen Tag und einen Monat vor Laufzeitende vorliegen. Meist ist hier der 30. November der Stichtag. Kündigst du nicht, verlängert sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr.
Kündigen musst du deine Helvetia Kfz-Versicherung schriftlich per Fax oder Brief.
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Helvetia Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht
Im Falle einer Tarifänderung oder Preiserhöhung entsteht für dich ein Sonderkündigungsrecht. Diese muss dir von der Helvetia schriftlich mitgeteilt werden, eine telefonische Beratung reicht hier nicht aus. Mit Zugang der Mitteilung hast du einen Monat Zeit, um deinen Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen.
Stand Mai 2021
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!