GVV Kfz-Versicherung kündigen: Das musst du wissen
Inhaltsübersicht
Die GVV Direktversicherung AG wurde 1989 gegründet und ist seit 2015 auch offen für Versicherte außerhalb des kommunalen Dienstes. Du möchtest nun deine GVV Kfz-Versicherung kündigen? Wir helfen dir.
GVV Kfz-Versicherung kündigen: Alles zur Laufzeit und Kündigungsfrist
Um die Mindestlaufzeit deiner GVV Kfz-Versicherung festzustellen, wirf einen Blick in deine Versicherungsunterlagen. Normalerweise verläuft eine Versicherungsperiode von Januar bis Dezember. Kündigen kannst du bis spätestens einen Monat zum Laufzeitende. Stichtag ist hier meist der 30. November. Geht deine Kündigung nicht fristgerecht bei der GVV ein, verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
So kündigst du richtig
Wenn du deine GVV Kfz-Versicherung kündigen möchtest, kannst du dies per Brief oder Fax tun. Gerade bei solch wichtigen Dokumenten, wie einer Kündigung, empfehlen wir immer den Versand per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll. Dadurch hast du einen Nachweis über den fristgerechten Versand deiner Kündigung.
So kannst du deine Kfz-Versicherung erreichen
GVV-Privatversicherung AGAachener Straße 952-958
50933 - Köln
Deutschland
E-Mail: info@gvv.de
Fax: 0221 4893777
Hotline: 0221 4893553
Achtung: Mo. - Fr. 7:30 - 18:00
GVV Kfz-Versicherung kündigen: Ganz einfach mit aboalarm
Wir stehen dir bei deiner Kündigung zur Seite: Nutze unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage, ergänze diese mit deinen persönlichen Angaben und versende anschließend direkt online über uns an deinen Anbieter. Im Anschluss erhältst du von uns einen Versandnachweis deiner Kündigung per E-Mail.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!