AachenMünchener Kfz-Versicherung kündigen: So funktioniert es
Inhaltsübersicht
Die deutsche Versicherungsgruppe AachenMünchener wurde 1825 gegründet und gehört heute der Generali Deutschland Holding AG an. Du möchtest deine AachenMünchener Kfz-Versicherung kündigen? Hier erfährst du, wie das geht.
AachenMünchener Kfz-Versicherung kündigen: Laufzeit und Frist
Die genaue Mindestlaufzeit findest du in deinen Vertragsunterlagen. Üblicherweise verläuft eine Versicherungsperiode genau ein Jahr von Januar bis Dezember. Dabei beträgt deine Kündigungsfrist einen Monat zum Laufzeitende. Der Stichtag für die Kfz-Kündigung ist meist der 30. November. Trifft deine Kündigung nicht rechtzeitig bei der AachenMünchener ein, so verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Richtig kündigen bei der AachenMünchener
Wenn du deine AachenMünchener Kfz-Versicherung kündigen möchtest, geht das per Brief oder Fax. Wir empfehlen dir generell den Versand deiner Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll. Somit hast du einen Nachweis für den fristgerechten Versand deiner Kündigung.
AachenMünchener Kontakt
Generali Deutschland AGKFZ-Versicherung
Adenauerring 7
81737 - München
Deutschland
E-Mail: service.de@generali.com
Fax: (089) 5121-1000
Hotline: (089) 5121-0
AachenMünchener Kfz-Versicherung kündigen: Stressfrei mit aboalarm
Kündigen leicht gemacht mit aboalarm: Nutze unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage, ergänze diese mit deinen persönlichen Angaben und versende deine Kündigung direkt über uns an deinen Anbieter. Per E-Mail erhältst du von uns einen Versandnachweis deiner Kündigung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!