Bruderhilfe Kfz-Versicherung kündigen: Sicher und einfach
Inhaltsübersicht
Die Bruderhilfe Versicherung wurde 1882 von katholischen Priestern gegründet. Nun möchtest du deine Bruderhilfe Kfz-Versicherung kündigen? Hier erfährst du mehr dazu.
Bruderhilfe Kfz-Versicherung kündigen: Mindestlaufzeit und Frist
In deinen Vertragsunterlagen findest du die vereinbarte Mindestlaufzeit deiner Kfz-Versicherung. Ein Versicherungszeitraum verläuft meist von Januar bis Dezember. Kündigen kannst du bis zu einen Monat vor Laufzeitende. Dabei ist der 30. November meist der Stichtag. Wenn deine Kündigung nicht fristgerecht bei der Bruderhilfe eingeht, verlängert sich dein Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
So machst du es richtig
Möchtest du deine Bruderhilfe Kfz-Versicherung kündigen, musst du dies schriftlich per Brief oder Fax tun. Empfehlenswert ist der Versand deiner Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll. Dann hast du einen Nachweis für den fristgerechten Versand.
Kontakt zur Bruderhilfe Kfz-Versicherung
Bruderhilfe Sachversicherung AG im Raum der KirchenKölnische Straße 108-112
34119 - Kassel
Deutschland
E-Mail: info@vrk.de
Fax: 08002741258
Hotline: 08002153456
Bruderhilfe Kfz-Versicherung kündigen: Schnell und sicher mit aboalarm
Du möchtest am liebsten unkompliziert und stressfrei kündigen? Dann nutze unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage, ergänze diese mit deinen persönlichen Angaben und versende deine Kündigung direkt über uns an die Bruderhilfe Kfz-Versicherung. Im Anschluss erhältst du von uns einen Versandnachweis deiner Kündigung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!