Arag Kfz-Versicherung kündigen: Rechtzeitig zum Stichtag die Kündigung einreichen
Inhaltsübersicht
Die ARAG Versicherungsgesellschaft vertreibt ihre Kfz-Versicherungen in Kooperation mit ihrem Partner Helvetia. Möchtest du deine ARAG Kfz-Versicherung kündigen, musst du sowohl die richtige Frist als auch die Kündigungsform beachten.
Arag Kfz-Versicherung kündigen: Laufzeit und Kündigungsfrist
Welche Laufzeit für deine Kfz-Versicherung gilt, kannst du mit einem Blick in deine Versicherungsunterlagen herausfinden. Meistens beträgt die Versicherungsdauer jedoch ein ganzes Jahr von Januar bis Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, sodass deine ARAG Kfz-Versicherung Kündigung bis zum 30. November bei ARAG eingetroffen sein muss. Kündigst du nicht rechtzeitig, verlängert sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr.
Die richtige Kündigungsform
Wenn du deine ARAG Kfz-Versicherung kündigen möchtest, kannst du das per Brief oder per Fax tun. Am besten wäre es, wenn du dazu ein Einschreiben bzw. ein Sendeprotokoll verwendest. Nur so erhältst du einen Nachweis über den Versand deiner Kündigung. Alternativ kannst du auch über die Website von ARAG deine Kündigung einreichen.
Kontakt zum Anbieter
ARAG Allgemeine Versicherungs-AGARAG Platz 1
40472 - Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: service@arag.de
Fax: 02119632850
Hotline: 021198700700
Arag Kfz-Versicherung kündigen: In wenigen Klicks mit aboalarm
Du möchtest deine ARAG Kfz-Versicherung Kündigung schnell über die Bühne bringen und dir den lästigen Papierkram sparen? Dann kündige schnell und bequem mit dem aboalarm Kündigungsservice. Du brauchst lediglich unsere vorgefertigte und anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage auszufüllen und kannst deine Kündigung dann direkt online verschicken. Im Anschluss erhältst du von uns den Versandnachweis deiner Kündigung per E-Mail.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!