Alte Leipziger KFZ kündigen
Inhaltsübersicht
Du möchtest deine Alte Leipziger KFZ-Versicherung kündigen? Wir haben alle wichtigen Infos zusammengefasst.
Alte Leipziger kündigen: Alles zur Frist
Für die Alte Leipziger Kfz-Versicherung gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Du kannst deinen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende kündigen. Wichtig ist, dass hier das Eingangsdatum deiner Kündigung gilt. Deine Kündigung muss also bei der Alte Leipziger Versicherung mindestens einen Monat und einen Tag vor Ende der Laufzeit eingehen. Stichtag ist hierfür bei Kfz-Versicherungen oftmals der 30. November. Kündigst du nicht, verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Auf diese Weise kündigst du
Deine Alte Leipziger Kfz-Versicherung musst du in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail kündigen. Gib dabei deine Versicherungsnummer und das Kennzeichen deines versicherten Fahrzeugs an.
Schnell und einfach kündigst du mit aboalarm
Ganz einfach kündigst du mit unserer vorgefertigten und anwaltlich geprüften Kündigungsvorlage: Fülle die markierten Felder aus und versende deine Kündigung über aboalarm direkt die Alte Leipziger. Im Anschluss erhältst du von uns eine Versandbestätigung deiner Kündigung per E-Mail. Diese dient dir als Beleg, falls es zu rechtlichen Problemen kommen sollte.
Alte Leipziger Kfz-Versicherung: Sonderkündigung
Unter bestimmten Umständen ist eine Kündigung während des laufenden Vertragsjahres möglich. In diesen Fällen hast du das Recht auf eine Sonderkündigung:
- Fahrzeugwechsel
- Erhöhung der Versicherungsprämie ohne Anpassung der Leistung
- Stattgefundene/ abgelehnte Schadensregulierung
Meist musst du in den genannten Fällen innerhalb von vier Wochen deine Kündigung einreichen.
Stand: Mai 2021
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!