Versatel kündigen: Immer per Brief
Inhaltsübersicht
Versatel bietet neben Festnetz- unter anderem auch Mobilfunktarife an. Wir sagen dir, wie du deinen Vertrag bei Versatel kündigen kannst.
Versatel bietet sowohl für Privat-, als auch für Geschäftskunden unterschiedliche Tarife an. Wir haben uns für dich angeschaut, wie du als Privatkunde deinen Festnetz oder deinen Mobilfunktarif bei Versatel kündigen kannst.
Der Festnetzanschluss dient bei Versatel als eine Art Grundtarif. Alle anderen Angebote können nur mit einem Festnetzvertrag zusammen abgeschlossen oder optional dazu gebucht werden. Laut den FAQ kannst du deinen Mobilfunkanschluss deshalb auch erst nutzen, wenn dein Festnetz freigeschalten ist.
Versatel kündigen – immer schriftlich
Sofern nicht anders vereinbart, hat dein Festnetzvertrag laut den AGB von Versatel eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Du musst deinen Vertrag bei Versatel spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Solltest du dies nicht rechtzeitig tun, verlängert er sich automatisch. Wenn du Versatel kündigen möchtest, muss dies immer schriftlich geschehen.
Eine telekommunikative Übermittlung deiner Kündigung ist nur möglich, wenn du deinem Schreiben ein Dokument mit deiner Originalunterschrift beilegst. In diesem Fall musst du das Original der Kündigung umgehend nachreichen. Das bedeutet, du kannst zwar per E-Mail kündigen – eine Kündigung per Brief ist dennoch zusätzlich nötig.
Willst du dich nicht länger als nötig mit dem Thema Kündigung beschäftigen, kannst du mit unserem Kündigungsservice innerhalb weniger Minuten kündigen. Ergänze das Kündigungsschreiben einfach mit deinen persönlichen Angaben – wie Name, Adresse und Kundennummer – und versende es direkt mit unserem Kündigungsversand. Im Anschluss erhältst du von uns die Versandbestätigung, die dir als Nachweis für den Versand deiner Kündigung dient.
Extras bei Versatel kündigen
Falls du neben einem Festnetzvertrag noch weitere Tarife bei Versatel abschließt, beispielsweise einen Mobilfunkvertrag, richtet sich deren Laufzeit nach deinem Festnetzanschluss. Wichtig ist jedoch, dass sich deine Mindestlaufzeit unter Umständen verlängert: Solltest du deinen Festnetzanschluss beispielsweise 12 Monate lang haben, bevor du einen Handyvertrag dazu buchst, hättest du eigentlich nur noch eine Laufzeit von 12 Monaten. Mit Abschluss des Handyvertrages verlängert sich deine Mindestlaufzeit aber um zwei Jahre.
Kontakt zu Versatel
Versatel AGAroser Allee 72
13407 - Berlin
Deutschland
E-Mail: info@versatel.de
Fax: 04619090021
Hotline: 01805151818
Achtung: Montag bis Freitag 7:00 bis 23:00 Uhr, Samstag bis Sonntag 9:00 bis 22:00 Uhr; 14ct./Min., Preise aus dem Mobilfunknetz können abweichen
Versatel kündigen: Dein Widerrufsrecht
Du kannst deinen Vertragsabschluss bei Versatel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem du deinen Vertrag abgeschlossen hast. Sende deinen Widerruf hierfür per Brief, als Fax, oder per E-Mail an folgende Adresse:
Am einfachsten ist es, wenn du unseren Versatel Musterwiderruf nutzt.
Versatel kündigen: Lange Fristen
Wir finden es schade, dass du bei Versatel, zum Zeitpunkt unserer Recherche, eine so lange Kündigungsfrist hast. Außerdem ist zu bemängeln, dass du Versatel zwar per E-Mail kündigen kannst, dann aber zusätzlich ein Brief mit der Originalkündigung verlangt wird. Es wäre deutlich kundenfreundlicher, wenn Versatel auch eine Kündigung per E-Mail akzeptieren würde. Wir empfehlen dir direkt per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen. Denke bitte daran, dass das Eingangsdatum bei Versatel zählt und nicht der Poststempel, wenn es um die Kündigungsfrist geht.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!