eazy Internet und Telefon kündigen: So machst du es richtig!
Inhaltsübersicht
Du möchtest eazy Internet und Telefon kündigen? Wir zeigen dir, worauf du unbedingt achten solltest, damit bei deiner Kündigung nichts schiefläuft.
eazy ist ein deutscher Internet- und Telefon-Anbieter und exklusiver Vertriebspartner von Unitymedia. Die angebotenen eazy-Tarife können ausschließlich online über die Website abgeschlossen werden. Doch aufgepasst, obwohl die Tarife unter dem Namen „eazy“ angeboten werden, schließt du eigentlich einen Vertrag mit Unitymedia ab. Denn die Leistung, der Support und die Bereitstellung deines Vertrags, stammen immer von Unitymedia selbst.
Was es sonst noch zu beachten gilt, wenn du eazy Internet und Telefon kündigen möchtest, erklären wir dir hier.
Wie kann ich eazy Internet und Telefon kündigen?
In den AGB des Anbieters sind wir bei der Suche nach der passenden Kündigungsfrist- und Form des eazy-Vertrags leider nicht fündig geworden, was möglicherweise daran liegt, dass du deinen Vertrag eigentlich mit Unitymedia geschlossen hast. Ein Blick in die FAQ von eazy verschafft allerdings schnell Klarheit:
- Die Kündigungsfrist der eazy-Verträge beträgt zwei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
- Ein abgeschlossener Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr , sofern du diesen nicht rechtzeitig kündigst oder widerrufst.
- Die Kündigung ist schriftlich per E-Mail oder Brief an die Adresse deines jeweiligen Vertragspartners (zuständige Unitymedia-Stelle) zu richten. Die passende Adresse findest du in deinen Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen dir deswegen deine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So erhältst du, im Gegensatz zum Versand per E-Mail, einen Nachweis über den rechtzeitigen Eingang deiner Kündigung, den du in einem potentiellen Streitfall verwenden kannst.
Auch wir versenden deine eazy Internet- und Telefon-Kündigung per Brief an deinen Anbieter. Trage einfach deine Daten in unser vorgefertigtes Kündigungsschreiben ein und versende deine fertige Kündigung direkt über unseren Service. Plane jedoch bitte ein bisschen mehr Zeit für deine Kündigung ein, da der Briefversand etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Du möchtest eazy Internet und Telefon kündigen, deine Mindestvertragslaufzeit ist jedoch noch nicht abgelaufen? In einigen Fällen erhältst du ein Sonderkündigungsrecht für deinen Vertrag. Wann das ist, kannst du in unserem Artikel Sonderkündigungsrecht Internet: Übersicht der Gründe nachlesen.
In den FAQ des Anbieters ist explizit das Sonderkündigungsrecht aufgrund eines bevorstehenden Umzugs erwähnt. Dieses gilt immer dann, wenn Unitymedia an deinem neuen Wohnort keinen oder lediglich einen Anschluss zu schlechteren Konditionen anbieten kann. Die Frist des Sonderkündigungsrecht beträgt drei Monate zum Monatsende. Um dieses zu nutzen, solltest du in deiner Kündigung genau angeben, warum du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst und deine Ummeldebescheinigung beilegen.
Wie funktioniert der eazy Internet und Telefon Widerruf?
Dein Vertragsschluss liegt noch keine 14 Tage zurück ? Dann kannst du eazy Internet und Telefon ganz einfach widerrufen. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für alle online oder am Telefon geschlossenen Verträge. Die Frist von 14 Tagen beginnt mit der Aktivierung deines Anschlusses.
Das passende Widerrufsformular findest du entweder bei eazy selbst oder direkt bei uns.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!