Telekom kündigen – In unter 2 Minuten
Inhaltsübersicht
- Welche Kündigungsfrist muss ich bei meinem Telekom Handyvertrag mit Mindestlaufzeit beachten?
- Wie sehen die Fristen bei MagentaMobil Flex- und Prepaid-Tarifen ohne Mindestlaufzeit aus?
- Auf welche Kündigungsform muss ich bei meinem Telekom Handyvertrag achten?
- Wie kündige ich meinen Telekom Vertrag online?
- Worauf muss ich bei meiner Handy-Kündigung per Brief oder Einschreiben achten?
- An welche Adresse muss ich meine Telekom Handyvertrag Kündigung senden?
- Wie kündige ich einen Handyvertrag im Todesfall?
- Darf ich bei einer AGB-Änderung oder Preiserhöhung der Telekom kündigen?
- Ist es möglich, bei Verbindungsstörungen im Telekom Netz zu kündigen?
- Kann ich auch bei Fehlern in Rechnung oder Vertrag außerordentlich kündigen?
- Kann ich meinen Telekom Vertrag kündigen, wenn ich umziehe?
- Wie kann ich meine Rufnummer zur Telekom mitnehmen?
- Kann ich meine Handynummer nach der Telekom Kündigung mitnehmen?
- Telekom schnell kündigen? Einfach online mit aboalarm
Du möchtest deinen Telekom Vertrag kündigen? Hier findest du alle wichtigen Infos rund um deine Kündigung.
Dein Telekom Handyvertrag ist nicht mehr das Richtige für dich? Dann beende diesen! Wir zeigen wir, wie du deinen Telekom Vertrag einfach und schnell kündigen kannst.
Welche Kündigungsfrist muss ich bei meinem Telekom Handyvertrag mit Mindestlaufzeit beachten?
Die Kündigungsfrist für deinen Telekom Vertrag ist abhängig von deiner vereinbarten Mindestlaufzeit. Bei der Telekom gibt es Tarife ohne Mindestlaufzeit (MagentaMobil Flex- oder Prepaid-Tarife) und mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
Hast du eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, kannst du mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende kündigen. Hierbei ist wichtig, dass die Kündigung deines Handyvertrags der Telekom zum Ende der Frist vorliegen muss. Der Poststempel reicht nicht aus. Läuft dein Telekom Handyvertrag beispielsweise bis zum 31. Oktober, muss deine Kündigung spätestens bis zum 30. September erfolgen.
Wie sehen die Fristen bei MagentaMobil Flex- und Prepaid-Tarifen ohne Mindestlaufzeit aus?
Bei einem Vertrag ohne Vertragslaufzeit wie MagentaMobil Flex oder einem Prepaid-Tarif kannst du monatlich kündigen. Hast du eine Prepaid-Karte, wird dein Handyvertrag inaktiv, wenn du dein Prepaid-Konto nicht mehr auflädst.
Auf welche Kündigungsform muss ich bei meinem Telekom Handyvertrag achten?
Laut AGB musst du deinen Telekom Handyvertrag in Textform kündigen. Deine Kündigung muss also schriftlich erfolgen, deine Unterschrift ist jedoch nicht nötig. Du kannst deinen Vertrag auf der Telekom-Seite über das Kontaktformular oder per Brief kündigen.
Wie kündige ich meinen Telekom Vertrag online?
Bei der Telekom kannst du deinen Handyvertrag online über das Kontaktformular kündigen. So gelangst du zum Formular:
- Klicke unter dem Reiter „Service“ auf „Kontaktformulare“
- Wähle das Thema „Kontaktformular Mobilfunk“ und dann „Kündigung“ aus
- Bestätige deine Auswahl „Kündigung“ noch einmal
- Im nächsten Schritt musst du deinen Kündigungsgrund angeben
- Ergänze deine Daten im Kontaktformular und klicke auf „senden"
Worauf muss ich bei meiner Handy-Kündigung per Brief oder Einschreiben achten?
Du kannst deinen Telekom Vertrag auch per Brief oder Einschreiben kündigen. Gib dabei unbedingt die betreffende Rufnummer an.
An welche Adresse muss ich meine Telekom Handyvertrag Kündigung senden?
Sende deine Kündigung an folgende Adresse:
Telekom Deutschland GmbHHandyvertrag
Kundenservice
53171 - Bonn
Deutschland
http://www.telekom.de/kontakt?execution299370=e2s1#299370
Hotline: 08003302202
Achtung: Kostenlos, rund um die Uhr, 7 Tage die Woche
Wie kündige ich einen Handyvertrag im Todesfall?
Der Tod eines Angehörigen oder Bekannten ist immer ein Grund zur Trauer. Allerdings enden die Verträge eines Menschen nicht automatisch mit dessen Ableben. Als Erbe übernimmst du daher auch einen bestehenden Handyvertrag des Verstorbenen. Bei einem Sterbefall kannst du jedoch auch außerordentlich kündigen.
Dabei sind folgende Angaben im Kündigungsschreiben erforderlich:
- Kündigungsgrund Todesfall angeben
- Name, Anschrift, Vertrags- bzw. Handynummer des Verstorbenen
- Kopie der Sterbeurkunde
Darf ich bei einer AGB-Änderung oder Preiserhöhung der Telekom kündigen?
Mit dem Sonderkündigungsrecht kannst du deinen Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe vorzeitig und außerordentlich kündigen. Werden Vertragsinhalte von der Telekom zu deinem Nachteil verändert oder nicht erfüllt, hast du ein Sonderkündigungsrecht für deinen Telekom Handyvertrag.
Ändert die Deutsche Telekom zum Beispiel den Preis deines Handyvertrags, aber passt die Leistung nicht an, dann gilt für dich ein Sonderkündigungsrecht. Außerdem kannst du deinen Vertrag fristlos kündigen, wenn die Deutsche Telekom die vertraglich vereinbarten Leistungen reduziert, ohne die Vertragskosten zu senken.
Im Falle einer Änderung der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) seitens der Telekom besteht für dich die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Ist es möglich, bei Verbindungsstörungen im Telekom Netz zu kündigen?
Hast du massive Verbindungsprobleme oder Unterbrechungen, kannst du deinen Telekom Handyvertrag vorzeitig beenden. Dabei müssen die Netzstörungen dauerhaft und unabhängig von deinem Standort auftreten.
Anbieter sind verpflichtet, Störungen innerhalb von 24 Stunden zu beheben. Sollte der Ausfall länger als drei Tage dauern, hast du Anspruch auf Entschädigung von bis zu 20 Prozent deines monatlichen Tarifs.
Sollten deine Telefongespräche regelmäßig unterbrochen werden, setze der Telekom eine Frist von beispielsweise drei Wochen zur Behebung des Problems. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion von der Telekom, versende deine Sonderkündigung.
Kann ich auch bei Fehlern in Rechnung oder Vertrag außerordentlich kündigen?
Schickt dir die Telekom eine fehlerhafte oder viel zu hohe Mobilfunkrechnung, fordere deinen Anbieter zunächst auf, den Fehler zu korrigieren. Auch hier solltest du eine Frist von beispielsweise drei Wochen setzen, innerhalb dieser der Fehler behoben werden soll.
Wenn die Frist abgelaufen ist und der Fehler nicht behoben wurde, kündige deinen Vertrag außerordentlich.
Kann ich meinen Telekom Vertrag kündigen, wenn ich umziehe?
Bei einem Umzug hast du nicht zwangsläufig ein Sonderkündigungsrecht. Lediglich wenn dein Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht erfüllen kannst, kannst du deinen Vertrag vorzeitig beenden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei einen Monat.
Wie kann ich meine Rufnummer zur Telekom mitnehmen?
Bei einem Anbieterwechsel erhältst du normalerweise auch eine neue Handynummer. Wenn es dir zu mühsam ist, all deine Kontakte über deine neue Nummer zu informieren, kannst du deine alte Handynummer mitnehmen.
Wechselst du von einem anderen Anbieter wie Vodafone oder O2 zur Telekom, hast du zwei Möglichkeiten für deine Rufnummernmitnahme:
- Sofortiger Wechsel
- Wechsel zum Vertragsende
Du kannst deine Rufnummernmitnahme zur Telekom online, telefonisch oder in einem Telekom-Shop beantragen. Das geht frühstens 123 Kalendertage vor oder spätestens 90 Tage nach Laufzeitende deines alten Vertrags.
Kann ich meine Handynummer nach der Telekom Kündigung mitnehmen?
Wenn du deine alte Handynummer nach deiner Telekom Kündigung zum neuen Anbieter mitnehmen möchtest, informiere die Telekom direkt bei deiner Kündigung. Jeder Anbieter ist dazu verpflichtet, die Nummer freizugeben.
Damit das passiert, stelle einen Portierungsantrag bei der Telekom. Sobald die Telekom deine Kündigungsbestätigung erhalten hat, kannst du die Rufnummernmitnahme bei deinem neuen Anbieter beauftragen. Nach deiner Kündigung hast du 90 Tage Zeit, um deine Handynummer mitzunehmen.
Telekom schnell kündigen? Einfach online mit aboalarm
Kündige deinen Telekom Vertrag in unter 2 Minuten:
- Ergänze unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage
- Versende deine Kündigung direkt online an die Telekom
- Per E-Mail erhältst du von uns einen Nachweis über deinen Kündigungsversand
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!