BahnCard kündigen: So schnell geht es
Inhaltsübersicht
Die Bahncard gibt es heute, im Gegensatz zu früher, nur noch als Abo. Dieses lohnt sich für dich nicht mehr und du möchtest die Bahncard kündigen? Mit unserem vorgefertigten und anwaltlich geprüften Kündigungsschreiben klappt das noch einfacher und schneller.
Bahncard kündigen: Kündigungsform und -frist
Laut unternehmenseigener AGB muss die Kündigung in Textform erfolgen. Das bedeutet, du kannst die Bahncard per Fax, E-Mail oder Brief kündigen.
Egal, ob du dich für die Bahncard 25, 50 oder 100 entschieden hast, die Kündigungsbedingungen unterscheiden sich nicht. Du musst die Bahncard mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Gültigkeitszeitraums kündigen, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wie lange deine Bahncard gültig ist, kannst du dem Datum auf der Vorderseite dieser entnehmen.
Probe Bahncard kündigen
Wenn du die Probe Bahncard 25 oder 50 hast, musst du dieses ebenso 6 Wochen vor Laufzeitende kündigen. Kündigst du nicht, verlängert sich dieses automatisch.
Du musst das Probe-Abo, genau wie das normal, in Schriftform, also per E-Mail oder Brief kündigen.
Bahncard noch schneller kündigen
Ganz einfach kündigst du mit unserer vorgefertigten und anwaltlich geprüften Kündigungsvorlage: Fülle die markierten Felder aus und versende deine Kündigung über aboalarm direkt den Anbieter. Im Anschluss erhältst du von uns einen Zugangsnachweis deiner Kündigung per E-Mail. Diese dient dir als Beleg, falls es zu rechtlichen Problemen kommen sollte.
Bahncard kündigen: Adresse
DB Fernverkehr AGBahnCard Service
60643 - Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: bahncard-service@bahn.de
Fax: 01805121998
Hotline: 01806340035
Achtung: 20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf; Montag bis Freitag 7-21 Uhr, Samstag 9-18 Uhr
Bahncard: Widerrufs- und Sonderkündigungsrecht
Wenn du dein Bahncard-Abo online oder am Telefon abgeschlossen hast, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Somit kannst du dein Abo binnen 14 Tage nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Nutze hierfür gerne unser Widerrufsformular.
Sollte die Bahn die Vertragsbedingungen ändern bzw. eine Preiserhöhung durchführen, muss sie das den BahnCard-Kunden mitteilen. Falls du mit den Änderungen nicht einverstanden bist, kannst du das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und die BahnCard innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen.
Stand: März 2021
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Sieh genau hin, es lohnt sich!
Dein Anbieter muss dir seit dem 01.07.22 einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Findest du diesen auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht, deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!
Denn: Bietet dein Anbieter die Möglichkeit, Verträge online abzuschließen, dann muss dein Vertrag – egal ob online abgeschlossen oder nicht – online kündbar sein!