Sportverein kündigen: So geht's richtig!
Sportverein kündigen kann auch einfach sein! Hier findest du eine geprüfte Vorlage und wichtige Infos zum Thema, die deine Kündigung leichter machen!
Die Kündigungsfrist
Die Mitgliedschaften beim Sportverein werden meist mit einer Laufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Die meisten Sportvereine schließen ihr Mitgliedschaftsjahr mit dem Kalenderjahr ab (also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember). Deswegen werden Sportverein-Verträge häufig zum Ende des Jahres gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt gewöhnlich vier Wochen. Das heißt, dein Verein muss spätestens zum 30. November deine Kündigung erhalten haben. Achtung! Nur in der Satzung deines Vereins kannst du nachsehen, ob du an die reguläre Frist (vier Wochen zum Jahresende) gebunden bist oder an eine andere.
Folgende Punkte sind bei der Kündigung deiner Mitgliedschaft zu beachten:
Mit der Mitgliedschaft in einem eingetragenen Verein schließt du einen gültigen Vertrag ab! Das bedeutet, dass du im Falle der Kündigung an die im Vertag (in der Satzung) festgelegten Klauseln gebunden bist. Jeder Verein in Deutschland besitzt eine Satzung in der, neben den allgemeinen Nutzungsbedingungen, auch die Kündigungsfrist geregelt ist.
Ein guter Kündigungs-Tipp von aboalarm!
Wenn die Kündigung nicht bis zum festgelegten Zeitpunkt erfolgt, kann der Verein die Mitgliedsgebühr für das gesamte kommende Jahr von dir verlangen. Daher solltest du dich, am besten schon vor deinem Beitritt, über die konkrete Kündigungsfrist informieren. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lass dir dafür die Satzung aushändigen. Dann entstehen auch keine Missverständnisse.
Sonderkündigung: Besteht bei einem Sportverein die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung?
Da Vereine meist einem Dachverband unterstehen, der die Mitgliederzahlen und deren Zahlungen überprüft, sind sie in ihren Satzungen an die Vorgaben des Verbands gebunden. Es kommt hier also insbesondere auf die Kulanz und das Entgegenkommen des Verbands an. Eine verfrühte Kündigung für das laufende Mitgliedsjahr ist problematisch, da der Verein dennoch die vollen Kosten des Mitgliederunterhalts für das ganze Jahr trägt. Der Mitgliederunterhalt ist die Summe der Kosten, die dem Verein z. B. durch die Bereitstellung der Sportstätten und deren Instandhaltung entstehen.
Ein guter Tipp von aboalarm: Wenn du dich für die Mitgliedschaft in einem Verein interessierst, erkundige dich vor deinem Beitritt über das Angebot und die Konditionen. Welche Möglichkeiten bietet der Verein noch (Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen und Feste)? Gibt es Betreuungsmöglichkeiten oder besondere Angebote für Kinder? Stelle sicher, dass der Verein deinen Ansprüchen genügt! Dann hast du auch lange Freude an deiner Mitgliedschaft.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung deines Sportvereins erfolgt in schriftlicher Form und unter Angabe folgender Daten:
- Deine Name
- Deine vollständige Adresse
- Deine Mitgliedsnummer
- Daten des Sportvereins (Name, Anschrift)
Als Kündigungsdatum kannst du entweder den genauen Zeitpunkt zu dem die Kündigung erfolgen soll angeben oder du verwendest den Satz "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Erkundige dich, nachdem du deine Kündigung verschickt hast, ob diese auch fristgerecht beim Verein eingegangen ist. Du solltest immer eine Eingangsbestätigung einfordern! Für den Fall, dass es zu rechtlichen Streitigkeiten kommt, bist du damit auf der sicheren Seite. Du bist nämlich in der Pflicht, deine ordnungsgemäße Kündigung zu belegen.
Geht das Kündigen meiner Vereinsmitgliedschaft auch einfacher?
Ja, schnell und unkompliziert kündigst du mit aboalarm! Wir haben das Kündigungsschreiben bereits für dich erstellt. Du trägst lediglich deine Daten in das vorformulierte und vom Anwalt geprüfte Schreiben ein, druckst es aus oder schickst deine Kündigung mit aboalarm direkt per Fax an deinen Verein. Selbstverständlich erhältst du im Anschluss auch ein Sendeprotokoll als Kündigungsnachweis.
Weiterführende Informationen:
Wie kann ich ein Fitnessstudio kündigen?
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Aktualisiert: 1. Oktober 2023
Autor: Elena Petznik