Mietvertrag kündigen: Vermieter aufgepasst!
Du bist ein Vermieter und willst den Mietvertrag kündigen? Hier findest du die wichtigsten Infos dazu, wann und wie du dich von dem Mieter verabschieden kannst
Kündigung durch Vermieter ist kein seltener Fall, doch es gibt einiges, was beachtet werden muss. Der Vermieter kann nur aus wenigen Gründen den Mietvertrag kündigen. Diese Kündigungsgründe sowie die Kündigungsfristen werden hier erläutert.
Inhaltsübersicht
Kündigung des Mietvertrages: Allgemeine Tipps
- Kündigung soll schriftlich erfolgen (nur per Post, Fax wird nicht akzeptiert).
- Kündigungsschreiben sonn an alle Mieter gerichtet werden, die den Mietvertrag unterschrieben haben
- Achte darauf, den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu versenden! Dies ist dein Nachweis, dass du rechtzeitig gekündigt hast.
- Plane zwei bis drei Tage Puffer für den Postweg ein.
Kündigungsfrist
Auch Vermieter müssen sich an gewisse Kündigungsfristen halten. Diese hängen aber davon ab, wie lang der Mieter in der Wohnung gewohnt hat.
- 3 Monate bei einer Wohndauer bis zu 5 Jahren
- 6 Monate bei einer Wohndauer von 5-8 Jahren
- 9 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 8 Jahren
Seit 2001 wurde die Kündigungsfrist von zwölf Monaten bei der Wohndauer von mehr als zehn Jahren gestrichen.
Kündigungsgrund des Vermieters
Als Vermieter muss du beim Kündigen eines Mietvertrages einen gesetzlich anerkannten Grund angeben, warum dein Mieter ausziehen soll. Das sind die Gründe, die auch in BGB festgelegt werden:
- Eigenbedarf
Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn er selber in die gekündigte Wohnung einziehen will oder die Wohnung seinen nahen Familienangehörigen zur Verfügung stellen will. Der Eigenbedarf soll aber vernünftig und nachvollziehbar sein. Manchmal kann das aber nur vor Gericht entschieden werden. - Wirtschaftliche Verwertung
Wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich Nachteile erleidet, kann er den Mietvertrag kündigen. Normalerweise kommt dies vor, wenn die Wohnung saniert werden muss oder verkauft wird. - Vertragsverletzung von dem Mieter
Wenn der Mieter sich an die Vertragsbedingungen nicht hält, kann der Vermieter den Mietvertrag auflösen. Allerdings gibt es ein Voraussetzung für Voraussetzung für eine Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzung: Der Vermieter muss das Fehlverhalten des Mieters vorher schriftlich abgemahnt und ihm eine Chance zur Änderung gegeben haben.
Aktualisiert: 1. Februar 2024
Autor: Annik Schalck