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Über 10 Millionen Verträge erfolgreich gekündigt!

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Erfahrungen mit aboalarm: Was Experten und Kunden sagen.

  • Mit der App Aboalarm ist man auf der sicheren Seite. Einfach die Daten zur Laufzeit eintragen, und schon wird man rechtzeitig informiert.

    tv14, 16.09.2021

  • „Vorreiter in Sachen Kündigungsservice.“

    FOCUS-MONEY (Ausgabe 27/2020), 24.06.2020

  • „Aboalarm macht Ihre Kündigung bei Dienstleister, Versorger & Co. denkbar einfach.“

    COMPUTER BILD (Ausgabe 11/2020), 12.05.2020

  • „Die geniale App Aboalarm hat alles, was jeder zum Kündigen und Widerrufen von seiner vielen Verträgen im Alltag braucht.“

    marktEINBLICKE (Ausgabe 1/2020), 12.12.2019

  • „Aboalarm ist definitiv einen Blick wert, wenn man Probleme mit der Kündigung eines Abonnements hat.“

    GIGA, 25.10.2019

  • „Aboalarm ist seriös und bietet einen schnellen und einfachen Weg Abonnements und Verträge zu kündigen.“

    CHIP, 06.02.2019

  • „Aboalarm – Platzhirsch für Vertragskündigungen“

    netzwelt, 09.11.2017

  • „Der beste Kündigungsdienst ist Aboalarm – Aboalarm ist seit 2009 tätig und hat damit von allen verglichenen Plattformen die meiste Erfahrung.“

    PC Magazin, 20.01.2017

Das sagen zufriedene
aboalarm-Nutzer

„Tolle Arbeitserleichterung für Leute die ihre Freizeit nicht mit mühsamen Kündigungsschreiben verbringen wollen. Einfacher geht Kündigen nicht.”

Leia H. (kündigte Vodafone)

„War immer zu faul, die Kündigung zu schreiben, auszudrucken und in den Briefkasten zu schmeißen. Und dann noch Porto. Dank aboalarm hab ich mir Zeit und Geld gespart.”

Stefan E. (kündigte Hörzu)

„Ohne aboalarm hätte ich für die Bahncard 220 Euro gezahlt, obwohl ich nun 1 Jahr im Ausland lebe, ich wurde rechtzeitig erinnert und meine Kündigung wurde sofort bestätigt.”

Lena A. (kündigte ihre Bahncard)

Mietvertrag kündigen – so wird´s gemacht!

Die wichtigsten Informationen zum Thema Mietvertrag kündigen auf einen Blick – hier haben wir alles für dich zusammengestellt!
Achtung! Kündigung des Mietverhältnisses per Fax wird nicht akzeptiert!

Du möchtest umziehen und willst deinen Mietvertrag kündigen? Du weißt nicht genau, worauf du dabei alles achten musst? Um über die festgelegten Fristen und deine Kündigungsrechte einen guten Überblick zu erhalten, hat aboalarm ein paar Tipps und Hinweise zum Thema Mietvertrag für dich vorbereitet.

Kündigung des Mietvertrages: Allgemeine Tipps

  • Kündigung soll schriftlich erfolgen (nur per Post, Fax wird nicht akzeptiert).
  • ordere immer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an.
  • Achte darauf, den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu versenden! Dies ist dein Nachweis, dass du rechtzeitig gekündigt hast.
  • Plane zwei bis drei Tage Puffer für den Postweg ein.

Wie lautet die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist für einen Mietvertrag?

Für die ordentliche Kündigung gilt folgende Regelung:

  • Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
  • Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter vorliegen.
  • Beispiel: Eine am 03.04.2013 erfolgte ordentliche Kündigung wird zum 30.06.2013 wirksam.

Achtung: Bei Zeitmietverträgen (befristeter Mietvertrag) ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung nicht möglich. Du solltest somit erst prüfen, um welche Art von Mietvertrag es sich bei dir handelt. Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Mieter seine Entscheidung nicht begründen. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis, soll dies unbedingt begründet werden.

Die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages:

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung besteht nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Beide Vertragsparteien können in diesem Fall kündigen. Dabei muss der Grund der Kündigung angegeben werden.

Der Vermieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:

  1. Der Mieter die Wohnung bzw. die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt.
  2. Der Mieter die Mietsache durch Vernachlässigung gefährdet.
  3. Der Mieter mit zwei Monatsmieten oder eines erheblichen Teils der Miete im Rückstand ist. Wurde der Mietrückstand noch vor Ausspruch der Kündigung beglichen, entfällt diese Berechtigung.

Der Mieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:

  1. Dem Mieter der Gebrauch des Mietobjekts nicht rechtzeitig gewährt (beispielsweise weil der Vormieter noch nicht ausgezogen ist).
  2. Mängel in und an der Wohnung eine Gefahr für die Gesundheit darstellen oder die Nutzung des Wohnraums beeinträchtigen (zum Beispiel nicht gesicherte elektrische Anschlüsse oder plötzlicher großflächiger Schimmelbefall). Achtung: Der Vermieter muss allerdings über die Mängel informiert worden sein und es muss ihm eine zeitnahe Frist gesetzt werden, innerhalb derer er die Mängel beseitigen kann. Erst die Frist versäumt wird, ist die fristlose Kündigung berechtigt.

Wann erhält der Mieter das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht ist eine besondere Form der außerordentlichen Kündigung. Der wesentliche Unterschied: Das Sonderkündigungsrecht ist in bestimmten Fällen auch bei Zeitmietverträgen wirksam. Besteht für den Mieter ein Sonderkündigungsrecht, kann dieser das Mietverhältnis innerhalb von weniger als drei Monaten kündigen. Achtung: Das Sonderkündigungsrecht hat seine eigene Frist, die du jedoch beachten musst (siehe unten)

In diesen Fällen hat der Mieter das Sonderkündigungsrecht:

  1. Modernisierende und verbessernde Baumaßnahmen und darauf folgende Mieterhöhung: Wenn Baumaßnahmen geplant werden, die eine erhebliche Einwirkung auf die gemieteten Räume ausüben sowie eine Mieterhöhung mit sich ziehen, erhält der Mieter das Sonderkündigungsrecht. Der Vermieter muss dies mindestens drei Monate vor den Baumaßnahmen dem Mieter mitteilen und dabei möglichst Präzise Angaben zu den Maßnahmen geben (wie Dauer und Umfang) sowie die mögliche Mieterhöhung erteilen.
  2. Eine Mieterhöhung ansteht: Im Falle einer Mieterhöhung, soll dies umgehend dem Mieter mitgeteilt werden. Nach der Erteilung der Mieterhöhung hat der Mieter die Wahl: der Mieterhöhung zustimmen oder das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Zeitmietverträge: Wie kann ich so einen Mietvertrag kündigen?

Es ist wichtig einen Zeitmietvertrag von dem Ausschluss des Kündigungsrechtes zu unterscheiden:
Ein Zeitmietvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und schließt somit die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung aus. Eine außerordentliche Kündigung aus einem wichtigen Grund ist aber möglich. Beim Ausschluss des Kündigungsrechts handelt es sich um einen Mietvertrag, der ebenso für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurde. Dieser kann aber weder ordentlich, noch außerordentlich gekündigt werden. Dies gilt für beide Vertragsparteien und kann höchstens vier Jahre wirksam sein.

Tod einer Vertragspartei

Was geschieht beim Tod des Mieters?

Beim Tod des Mieters besteht sowohl für den Erben als auch den Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet: Das Mietverhältnis kann innerhalb eines Monats, nachdem die beiden Parteien vom Tod des Mieters erfahren haben, gekündigt werden.

Was geschieht beim Tod des Vermieters?

Der Tod des Vermieters berührt das Mietverhältnis nicht, es wird mit den Erben des Verstorbenen unter denselben Konditionen weitergeführt.

Kaution – was muss ich beachten?

Was auf keinen Fall nach der Kündigung vergessen werden sollte, ist die Forderung nach der Kaution. Im Normalfall bekommst du sie spätestens drei Monate nach dem Auszug zurück. Im Folgenden zeigt dir aboalarm, was du dabei beachten solltest.

Für welche Mängel darf die Kaution verwendet werden?

Die Kaution kann für Schäden am Mietobjekt einbehalten werden. Dazu zählt nicht die Beseitigung von Schäden, die durch „normale“ Abnutzung entstanden sind, wie beispielsweise Spuren auf dem Teppichboden, Nikotinablagerungen etc. Außerdem darf er die Kaution in Erwartung einer hohen Nebenkostenabrechnung zum Teil einbehalten.

Wann muss die Kaution ausgezahlt werden?

In der Regel muss die Kaution ausgezahlt werden. Der Zeitraum ist nicht festgesetzt, weil es eventuell dazu kommen kann, dass der Vermieter seine Zahlungsansprüche nimmt (rückständige Miet- oder Nebenkosten, Schäden an der Wohnung etc.). Sind die Nebenkosten abgerechnet und ist die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben worden, muss die Kaution schnellstmöglich zurückgezahlt werden.

Immer noch keine Kaution bekommen? Dann kannst du den Vermieter auffordern, die Kaution zurückzuzahlen. Dazu musst du Aufforderung über die Kautionsrückzahlung schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein schicken. Darin solltest du eine Frist von zwei Wochen setzen und gleichzeitig die Beauftragung eines Rechtsanwalts ankündigen, falls in dieser Zeit keine Rückzahlung erfolgen sollte. Mehr zu dem Thema Kaution findest du hier.

Weiterführende Informationen

Mietvertrag kündigen: Infos für Vermieter

Aktualisiert: 1. Februar 2024

Autor: Annik Schalck