Krankenkasse kündigen: die wichtigsten Schritte
Du möchtest deine gesetzliche Krankenkasse kündigen, um zu einer anderen zu wechseln? Hier findest du Tipps, wie du es richtig machst
Kündigung: Wie erfolgt der Wechsel einer gesetzlichen Krankenkasse?
Der Wechsel erfolgt in drei Schritten:
- Fülle den Mitgliedsantrag der zukünftigen Krankenkasse aus (diesen findest du am einfachsten auf der Homepage) und schicke ihn an die künftige Krankenkasse.
- Kündige deine bisherige Krankenversicherung.
- Schicke die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse an die neue.
Nachdem deine neue Krankenkasse deine Unterlagen bekommen hat, erhältst du eine neue Versichertenkarte und deinen Vertrag.
Kündigungsfristen gesetzlicher Krankenkassen:
Jeder Versicherte ist mindestens 18 Monate lang nach dem Vertragsschluss an seine Krankenkasse gebunden. Erst nach 18 Monaten kannst du kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Du musst aber selber kündigen, da die künftige Krankenkasse dies nicht für dich übernehmen kann. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Beispiel:
Wenn deine Kündigung die Krankenkasse am 10. November 2013 erreicht, endet deine Mitgliedschaft am 30. Januar 2014. Ab 1. Februar bist du dann bei der neuen Krankenkasse versichert. Spätestens zwei Wochen nach dem Eingang deiner Kündigung sollte die Krankasse diese bestätigen.
Sonderkündigungsrecht bei gesetzlichen Krankenkassen:
Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhöht oder Rückerstattungen reduziert beziehungsweise einstellt. In diesen Fällen bekommst du das Sonderkündigungsrecht. Eine außerordentliche Kündigung muss mit einer Frist von zwei Monaten bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Allerdings ist die Krankenkasse verpflichtet, ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der Erhöhung des Zusatzbeitrages auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Wer sich nicht daran hält, muss gegebenenfalls die bisher erhobenen Zusatzbeiträge zurückzahlen.
Was ist ein Zusatzbeitrag?
Seit Januar 2009 wurde bei allen gesetzlichen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag eingeführt. Dieser wird von Versicherten bezahlt, wenn das Geld aus dem Gesundheitsfonds für die Krankenkasse nicht ausreichen sollte. Die Höhe des Zusatzbetrages wir von jeder Krankenkasse unterschiedlich bestimmt und ist generell unbegrenzt.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Eine gesetzliche Krankenversicherung kannst du entweder per Post oder per Fax kündigen. Um es dir einfacher zu machen, haben wir ein vom Anwalt überprüftes Kündigungsschreiben für dich vorbereitet. Dies musst du mit deinen persönlichen Daten ergänzen und entweder direkt an die Krankenkasse per Fax senden (kostenpflichtig) oder kostenlos herunterladen und ausdrucken. Tipp: Wenn du deine Kündigung per Post schickst, mach das am besten per Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen Kündigungsbeweis in der Hand.
Aktualisiert: 1. Oktober 2023
Autor: Elena Petznik